Unternehmenswachstum

Wachstum als Chance und permanente Herausforderung

Sie haben die ersten Monate (oder sogar Jahre) überstanden und wollen jetzt expandieren? Ein sehr entscheidender Faktor für das Wachstum Ihres Unternehmens ist natürlich die Personalentwicklung und Personalpolitik. Sparen Sie nicht an gutem Personal. Investieren Sie in die Zufriedenheit und Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden. Ihr Unternehmen muss auch bestens laufen, wenn Sie mal nicht selbst da sind. Achten Sie dabei auch auf sich wandelnde Rahmenbedingungen. So wie sich im dynamischen Wettbewerb die Märkte und Kundenbedürfnisse verändern, müssen Sie auch Ihr Geschäftsmodell anpassen. Vielleicht gibt es weitere Marktpotenziale und Möglichkeiten, die Sie in der Startphase noch nicht im Blick hatten. Womöglich können Sie effizientere Vertriebskanäle nutzen. Welche Marktrends könnten Sie noch aufgreifen? Wie nachhaltig wirtschaften Sie bereits?


Krisen erfordern Veränderungen

Wie wichtig es ist, auf Krisenzeiten oder andere Entwicklungen und Engpässe zu reagieren, hat uns die Corona-Zeit gelehrt. Viele Unternehmen haben ihr Angebot auf Online-Formate umgestellt. Restaurants haben ein Catering-Angebot entwickelt. Manche haben ihr altes Unternehmen geschlossen und ein komplett neues Angebot geschaffen. Das flexible Reagieren auf neue Situationen gehört natürlich zu Ihrem Berufsprofil als Selbständige:r. Hier ist es wichtig, sich mit anderen Geschäftsleuten auszutauschen oder sich eine professionelle Unternehmensberatung zu suchen. Es gibt geförderte Projekte, die Workshops, Beratung oder Coaching zur Neuausrichtung der Selbständigkeit anbieten. Und es lohnt, bei den Wirtschaftsförderungen oder Kammern nach Workshops zu schauen.

Auch wenn Sie keine ganz konkreten Fragen haben oder Hilfe benötigen, suchen Sie gelegentlich das Gespräch bei Ihrer Wirtschaftsförderung oder zuständigen Kammer. Stellen Sie sich als expandierende:r Selbständige:r vor. Im Gespräch ergeben sich oft Fragen, die vorher nicht im Blick waren. Schauen Sie nach passenden Veranstaltungen. Wertvolle Tipps und Kontakte finden Sie auch in Netzwerken, Gremien, Vereinen und anderen Communities, die Mithilfe der Gemeinschaft die eigene Selbständigkeit stärken wollen. Suchen Sie gezielt nach solchen Gruppen und Angeboten.


Überprüfen Sie Ihre Preispolitik

Viele Selbständige setzen beim Markteintritt niedrige Preise für ihre Produkte oder Leistungen an, um sich gegenüber der Konkurrenz zu behaupten. Um viele Kunden zu gewinnen, sind niedrige Preise nicht immer der beste Weg. Haben Sie ein qualitativ hochwertiges Angebot? Dann sollten die Preise das auch ausdrücken und nicht zu niedrig ausfallen. Und schließlich müssen Sie bei niedrigen Preisen mehr arbeiten, um Ihr nötiges oder gewünschtes Einkommen zu erzielen. Mit der Zeit entwickeln Sie auch ein besseres Gespür für Ihre Märkte: Welche Preise sind angemessen? Mit welchen Faktoren überzeuge ich meine Kunden? Wenn die Qualität stimmt und Sie einen Kundenstamm aufgebaut haben, müssen Sie nicht mit niedrigen Preisen argumentieren. Wie Sie Ihre Preispolitik systematisch überprüfen, können sie auf der Gründerplattform nachlesen und wie Sie ihren Preis kalkulieren können, zeigt Ihnen die Gründungswerkstatt Deutschland.


Mitarbeitende einstellen

Bevor Sie Mitarbeitende einstellen, denken Sie daran: Vor allem anderen kommt das Arbeitsrecht! Machen Sie sich mit Ihren Pflichten als Arbeitgeber:in vertraut: Welche Bedingungen müssen Sie Ihren künftigen Mitarbeiter:innen garantieren? Was regeln Sie über den Arbeitsvertrag? Welche Arbeitszeiten gelten, welche Pausenzeiten und welchen Urlaubsanspruch haben die Beschäftigten? Bieten Sie ein gutes Gehalt an. Informieren Sie sich, welche Gehaltshöhe angemessen für die jeweilige Tätigkeit ist. Auf der Seite des Gründerlexikons finden Sie einen Gehaltsrechner und einen Gehaltsvergleich für verschiedene Tätigkeiten.

Überlegen Sie genau, auch für die spätere Zukunft, welches Personal Sie benötigen. Geht es um Hilfskräfte oder suchen Sie qualifizierte Fachkräfte? Lassen Sie Sich hierzu beraten. Erkundigen Sie sich, welche Förderprogramme es gibt. Kostenfreie Hilfe finden Sie beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass sie Auszubildende einstellen. Denn viele Betriebe bilden ihre Fachkräfte selbst aus. Das ist natürlich ein längerer Weg mit zeitlichem Aufwand und Sie benötigen noch eine Fachkraft – wenn Sie selbst es nicht können – die die Ausbildung in ihrem Unternehmen durchführt. Aber diese Investition kann sich auf lange Sicht lohnen.

Haben Sie Mitarbeitende eingestellt, ist es wichtig eine gute Arbeitsumgebung zu schaffen, da in der heutigen Zeit gute Fachkräfte gesucht sind. Unter einer guten Arbeitsumgebung wird nicht nur der Arbeitsplatz (Büro, Werkstatt, Verkaufsräume) verstanden, sondern auch das gesamte Umfeld. Organisieren Sie Fort- und Weiterbildungen für Ihre Beschäftigten und achten Sie auf eine Work-Life-Balance, zum Beispiel in Form von flexiblen Arbeitszeitmodellen oder der Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung.

Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die Sie bei der Einstellung von Mitarbeitenden beachten sollten:

Arbeitszeiten 
Haben Sie eine volle (ganze) Stelle, arbeiten Sie in Deutschland rund acht bis max. zehn Stunden täglich. Für eine Teilzeitstelle können Sie weniger Stunden vereinbaren. Pausen sind während der Arbeitszeit eine Pflicht, Überstunden können angestellte Personen durch Freizeit ausgleichen. Im Normalfall arbeiten Angestellte von Montag bis Freitag, die Wochenenden und Feiertage sind in der Regel frei. In einigen Berufszweigen wie im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Gehalt und Mindestlohn
Sofern Sie nicht den tariflichen Bestimmungen nach dem Arbeitsrecht unterliegen, können Sie die Löhne und Gehälter frei verhandeln. Allerdings dürfen Sie nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn unterschreiten. Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobs, Saisonkräfte und Praktikumsstellen. Informationen zum Mindestlohn und die aktuelle Höhe finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

Betriebliche Sozialleistungen
Außer dem Lohn gibt es noch betriebliche Sozialleistungen, die Sie Ihren Beschäftigten zahlen müssen, hierzu gehören: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Bezahlung von Feiertagen und die Betriebsratskosten. Neben diesen gesetzlichen betrieblichen Sozialleistungen gibt es noch tarifliche und freiwillige Sozialleistungen.

Urlaub
Alle Beschäftigten haben in einem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der sich nach der Länge der Arbeitswoche richtet: mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage Arbeitswoche und mindestens 20 Werktage bei einer 5-Tage Arbeitswoche. Dieser Anspruch besteht erstmals nach einer sechsmonatigen Anstellung bei dem Unternehmen.

Krankheit
Wenn Beschäftigte wegen Krankheit nicht arbeiten können, erhalten sie bis zu einer Dauer von sechs Wochen gesetzlich 100 Prozent des zustehenden Lohns (=Entgeltfortzahlung) vom Arbeitgeber. Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag seit mindestens vier Wochen bestand. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über die sechs Wochen hinaus andauern, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt allerdings nur 70 % des Bruttoeinkommens und darf dabei nicht 90 % des Nettoeinkommens überschreiten. 

Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Mitarbeitende sind per Gesetz vor nicht gerechtfertigten oder willkürlichen Kündigungen geschützt. Zusätzlich gibt es Vorschriften zugunsten von besonders schutzwürdigen Personen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte. Die Beschäftigten haben Anspruch darauf, den Kündigungsgrund zu erfahren.

Mutterschutz
Werdende Mütter müssen in den sechs Wochen vor der Geburt nicht arbeiten, nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot von mindestens acht Wochen. Selbständige und Freiberuflerinnen haben keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz.

Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz und die darauf erlassenen Arbeitsschutzverordnungen, wie beispielsweise die Bildschirmverordnung, dienen dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern.

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