Rechtsformen

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Die Rechtsform ist der rechtliche Rahmen für Ihr Unternehmen. Es gibt unterschiedliche Rechtsformen und jede Rechtsform hat Vorteile und Nachteile. Sie sollten selbst bestimmen, welche Rechtsform am besten für Sie ist. Daher prüfen Sie bitte genau, welche Rechtsform zu Ihrer Gründungsidee und zu Ihren persönlichen Wüschen und Zielen passt. Sie können Ihre Rechtsform später auch wieder ändern, aber das kann mit einem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden sein. Wenn Sie sich nicht zu 100% sicher sind, lassen Sie sich von juristischen Experten beraten.

In Deutschland können fast alle Rechtsformen in die drei Kategorien Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft einsortiert werden. Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Rechtsformen und die damit verbundenen Vor- und Nachteile aufgeführt. Zusätzlichen erklären wir Ihnen die Unternehmensgesellschaft als Sonderfall der Kapitalgesellschaft.

Die wichtigsten Unterschiede

– Die Zahl der Gesellschaftler:innen
– Die Bestimmung der Geschäftsführung
– Der Gründungsprozess
– Der Name
– Das Start-/Stammkapitals
– Die Haftung
– Die Berechnung Ihres Gewinns und Verlusts
– Die Steuer- und Buchhaltungspflichten


Das Einzelunternehmen

Einzelunternehmer:innen sind Freiberufler:innen, Kleingewerbetreibende oder gewerbetreibende Kauffrauen/Kaufmänner. Sie sind gleichzeitig Gesellschafter:in, Geschäftsführer:in und eigene:r Chef:in. Daher können Sie selbst bestimmen, was Sie machen möchten. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Gründung: als Freiberufler:in benötigen Sie nur die Steuernummer vom Finanzamt. Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben oder sich als gewerbetreibende:r Kauffrau / Kaufmann selbständig machen möchten, müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Zudem müssen Sie sich als gewerbetreibende:r Kauffrau / Kaufmann auch im Handelsregister registrieren. Bei der Namensgebung müssen Sie Ihren Vor- und Zunamen nehmen und manchmal können Sie auch die Branche nennen. Aber nur als gewerbetreibende:r Kauffrau / Kaufmann können Sie einen Phantasienamen wählen. Die Höhe Ihres Startkapitals können Sie selbst festlegen. Aber Sie müssen Schulden auch mit Ihrem Privatvermögen bezahlen. Dafür gehört der Gewinn zu 100% Ihnen. Nach der Gründung sind Sie bis zu einem gewissen Umsatz nicht buchführungspflichtig; dies gilt aber nicht, wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind.

Kurz zusammengefasst: Sie gründen allein; Sie sind Ihr eigener Chef/Ihre eigene Chefin; Sie bezahlen Schulden auch mit Ihrem Privatvermögen; Sie haben wenig für die Registrierung zu tun; Sie bestimmen das Startkapital; Sie haben den Gewinn zu 100% für sich; Sie haben geringe Steuer- und Buchhaltungspflichten nach der Gründung zu erledigen.


Die Personengesellschaft

Personengesellschaften werden immer von mindestens zwei Personen gegründet. Sie sind dann die Gesellschaftler:innen und gleichberechtigte Geschäftsführer:innen. Eine Ausnahme ist die Kommanditgesellschaft (KG), dort gibt es nur eine:n Geschäftsführer:in (Komplementär). Bei der Namensgebung müssen Sie Ihren Vor- und Zunamen nehmen und „GbR“ dahinter schreiben, wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) können Sie den Namen frei wählen, aber am Ende muss „OHG“ oder „KG“ stehen. Das Start-/Stammkapital können Sie bestimmen und Sie können auch Wertgegenstände einsetzen. Allerdings müssen Sie Schulden mit Ihrem Privatvermögen bezahlen. Nach der Gründung gilt aber für alle, dass das Steuerrecht und die Buchhaltung einfacher sind als bei einer Kapitalgesellschaft.

Kurz zusammengefasst: Sie gründen nicht allein; Sie sind Ihr eigener Chef mit einer weiteren Person; Sie bestimmen das Startkapital; Sie teilen sich den Gewinn; Sie bezahlen die Schulden auch mit Ihrem Privatvermögen; Sie haben wenig für die Registrierung zu tun; Sie haben geringe Steuer- und Buchhaltungspflichten nach der Gründung zu erledigen.

Sie gründen eine GbR, wenn Sie sich gemeinsam (mit mindestens einem:r weiteren Gründer:in) in einem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit selbständig machen möchten. Die Anmeldung erfolgt als Kleingewerbe, aber dann dürfen Sie nur einen gewissen Jahresumsatz haben (2021: höchstens 22.000 EURO). Sie sind mit einer GbR nicht buchführungspflichtig und Sie benötigen auch keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Dieser kann mündlich getroffen werden und muss keinen gesetzlichen Vorgaben folgen.

Sie gründen eine OHG, wenn Sie gemeinsam (mindestens mit einem:r weiteren Gründer:in) ein kaufmännisches Gewerbe betreiben möchten. Sie können so viel Geld im Jahr verdienen, wie Sie möchten. Aber Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen und Sie sind buchführungspflichtig. Der Gesellschaftsvertrag kann, wie bei einer GbR, mündlich getroffen werden und muss nicht schriftlich fixiert sein. Zudem müssen Inhalt und Form keinen gesetzlichen Regeln folgen. Aber weil Sie alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam treffen, ist ein Gesellschaftsvertrag sehr zu empfehlen.

Sie gründen eine KG, wenn Sie Ihr eigener Chef / Ihre eigene Chefin sein möchten, aber Partner:innen für zusätzliches Kapital brauchen. Sie können so viel Geld im Jahr verdienen, wie Sie möchten. Aber Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen und Sie sind buchführungspflichtig. Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich getroffen werden und muss keinen gesetzlichen Vorgaben folgen. 

Die Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft können Sie allein oder gemeinsam mit anderen (Gesellschafter:innen) gründen. Die Gesellschafter:innen bestimmen den/die Geschäftsführer:in. Sie können den Namen frei wählen, aber am Ende muss das Kürzel „GmbH“ oder „AG“ stehen. Das Start-/Stammkapital beträgt mindestens 25.000 EURO bei einer „GmbH“ und mindestens 50.000 EURO bei einer „AG“. Sie und die anderen Gesellschafter:innen bezahlen das Startkapital ein und je nach der Höhe der Einzahlung bekommen Sie einen Anteil an dem Unternehmen. Die Schulden werden nur vom Unternehmensvermögen bezahlt. Sie bekommen Ihren Gewinn anteilig oder Sie beschließen mit den anderen Gesellschafter:innen eine andere Aufteilung. Sie müssen das Unternehmen bei der Gründung in das Handelsregister eintragen und zusätzlich brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag, daher sind die Formalien sehr kompliziert. Auch nach der Gründung sind das Steuerrecht und die Buchhaltung sehr kompliziert.

Der Gesellschaftsvertrag

...regelt die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung und der Gesellschafter:innen, legt die Vertretung der Geschäftsführung fest und bestimmt die Auszahlung und Aufteilung der Gewinne. Bei einer Kapitalgesellschaft sind einige Inhalte gesetzlich vorgeschrieben und er muss von einem Notar beurkundet werden. Am besten fragen Sie vorher einen Anwalt, wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag benötigen.

Kurz zusammengefasst: Sie gründen allein oder mit anderen; Sie oder jemand anderes wird zum Chef/zur Chefin gewählt; Sie müssen mindestens 25.000 EURO als Startkapital einzahlen; Sie erhalten Ihren Gewinn anteilig; die Schulden werden vom Geschäftsvermögen bezahlt; Sie haben viel für die Registrierung zu tun; Sie haben hohe Anforderungen bei den Steuer- und Buchhaltungspflichten nach der Gründung zu erledigen.

Sie können eine GmbH alleine oder mit anderen zusammen gründen. Sie können auch Geschäftsführer:in sein, wenn Sie bestimmt werden. Sie müssen für die Gründung mindestens ein Startkapital von 25.000 EURO aufbringen und die Hälfte (12.500 EURO) müssen Sie sofort einzahlen. Sie können aber auch Sachen – wie Maschinen – dazu nutzen. Sie brauchen für die Gründung einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet wird, und Sie müssen die GmbH ins Handelsregister eintragen. Sie sind auch buchführungspflichtig und müssen jedes Jahr einen Jahresabschluss machen.

Sie müssen eine AG immer mit anderen zusammen gründen. Sie brauchen für eine AG drei Aufsichtsräte und für die Gründung benötigen Sie ein Startkapital von 50.000 Euro. Auch alle anderen Regeln im Aktiengesetz (AktG) sind sehr kompliziert. Aus diesen Gründen ist eine Aktiengesellschaft nur in seltenen Fällen für eine erste Gründung geeignet und daher ist eine andere Rechtsform empfehlenswert.

Sonderfall: Die Unternehmensgesellschaft (UG) haftungsbeschränkt

Die Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt ist ein Sonderfall. Sie können die UG allein gründen oder mit anderen (Gesellschafter:innen). Sie haben die gleichen Rechte wie bei einer GbmH, daher müssen Sie die Schulden nicht mit Ihrem Privatvermögen zahlen. Sie benötigen nur ein Startkapital von 1 EURO. Die Gewinne gehen zu 100% an Sie. Aber Sie müssen immer einen Teil Ihres Gewinnes in das Startkapital einzahlen, bis 25.000 EURO erreicht sind. Für die Gründung gibt es ein Musterprotokoll.

Kurz zusammengefasst: Sie können allein gründen; Sie können Ihr eigener Chef / Ihre eigene Chefin sein; das Startkapital ist mindestens 1 EURO; der Gewinn geht zu 100% an Sie; Sie müssen vom Gewinn immer Geld zurücklegen, bis 25.000 EURO erreicht sind; die Schulden werden vom Geschäftsvermögen bezahlt; die Formalitäten sind verhältnismäßig unkompliziert, es gibt hierfür Vorlagen; Steuer- und Buchhaltungspflichten nach der Gründung.


Die häufigsten Fehler bei einer Gründung

Sie möchten eine Kapitalgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft gründen, damit Sie mögliche Schulden nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen bezahlen müssen. Sie arbeiten bereits und bestellen Material oder Möbel, bevor das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist. Dann müssen Sie bei Schulden auch mit Ihrem persönlichen Vermögen bezahlen. Warten Sie daher mit dem Start Ihrer Arbeit und mit dem Ausgeben von Geld, bis Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen haben.

Sie möchten eine Kapitalgesellschaft gründen und haben bereits vor dem Eintrag in das Handelsregister das Geld für Ihr Unternehmen ausgegeben. Sie müssen aber noch das Startkapital einzahlen, das jetzt fehlt. Dann brauchen Sie zusätzliches Geld oder Sie können nicht gründen. Warten Sie daher mit dem Ausgeben von Geld, bis Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist und Sie das Startkapital eingezahlt haben.

Sie möchten eine GbR oder eine OHG mit anderen Personen gründen und Sie haben bereits angefangen zu arbeiten, ohne einen Gesellschaftervertrag zu haben. Dann gelten die komplizierten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden und die Gewinne dürfen nur einmal im Jahr ausgezahlt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzten.