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Glossar

In unserem Glossar haben wir uns bemüht, die wichtigsten Begriffe rund um das Thema „Gründen in Deutschland“ sowie „Selbständig in Deutschland“ für Sie kurz und knapp zusammenzustellen. Geben Sie den gesuchten Begriff in das Suchfeld ein oder „klicken“ Sie in das Suchfeld und die aufgeführten Begriffe erscheinen in alphabetischer Reihenfolge. Falls ein Begriff nicht erwähnt ist, mailen Sie uns und wir geben Ihnen schnellstens eine Rückmeldung und werden unser Glossar erweitern.

Abhängige Beschäftigung

Sie sind abhängig beschäftigt, wenn Sie bei einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag haben. Das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, organisiert die Anmeldungen bei der Krankenkasse sowie die Steuer- und Sozialabgaben. Ihre Krankenversicherungsbeiträge, Ihre Steuern und Ihre Sozialabgaben werden – ohne dass Sie sich darum kümmern müssen – von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern der Welt werden die Rechte von Arbeitnehmer:innen – sog. abhängig Beschäftigte - in Deutschland besonders stark geschützt. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil der "Sozialen Marktwirtschaft", wie das Wirtschaftssystem in Deutschland bezeichnet wird. Es gibt einen Kündigungsschutz, Krankengeld und ein gesetzliches Rentensystem. Im Arbeitsvertrag sollte fest geregelt sein, für welchen Zeitraum Sie als Arbeitnehmer:in in dem Unternehmen beschäftigt sind. Dieser Vertrag kann auch unbefristet ausgestellt werden. Die Garantie auf ein langes und sicheres Beschäftigungsverhältnis kann Ihnen allerdings niemand geben. Das ist auch in Deutschland von konjunkturellen, betriebswirtschaftlichen und internationalen Entwicklungen abhängig.

Absetzbeträge

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das zu berücksichtigende Einkommen wird berechnet, indem von dem erzielten Einkommen sogenannte Absetzbeträge abgezogen werden.

Zu den Absetzbeträgen zählen zum Beispiel:

  • Auf das Einkommen entrichtete Steuern
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
  • Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht, Haftpflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen)
  • Geförderte Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente")
  • Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Agentur für Arbeit / Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur) ist, neben der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktförderung, u.a. zuständig für die Regelung und Auszahlung der finanziellen Leistungen für arbeitslose Personen: das Arbeitslosengeld. Arbeitslose Personen können zudem Informationen und Beratungen von Ihrer Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie sich selbständig machen wollen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss für Ihre Selbständigkeit beantragen.

Anerkennung in Deutschland

Bei einem Anerkennungsverfahren werden anhand von Unterlagen die im jeweiligen Herkunftsland erworbenen Qualifikationen und Berufserfahrungen überprüft, ob diese mit dem entsprechenden deutschen Beruf, dem sogenannten Referenzberuf, gleichwertig sind. Es können manchmal auch mehrere Referenzberufe in Frage kommen. Dann lassen Sie sich beraten, wo die besten Berufsaussichten bestehen. Ein Anerkennungsverfahren schließt bestenfalls mit einer vollen Gleichwertigkeit ab. Manchmal wird nur eine teilweise Anerkennung erteilt. Dann können Sie nach einer Qualifizierung, einer sogenannten Anpassungsmaßnahme, und/oder einer Prüfung die volle Gleichwertigkeit erhalten. Wenn die ausländische Qualifikation so gut wie nichts mit dem deutschen Referenzberuf gemeinsam hat, dann gibt es keine Anerkennung. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Anmeldeformalitäten

Wenn Sie selbständig arbeiten wollen, müssen Sie sich vorher bei einer Institution, einer Behörde, einem Amt oder einer Kammer anmelden. An wen Sie sich wenden müssen und welche Vorschriften und Regeln es gibt, hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Unternehmen ab: Ärzte und Ärztinnen müssen sich bei der Ärztekammer anmelden, Gewerbetreibende beim Gewerbeamt und Freie Berufler:innen beim Finanzamt. Manchmal brauchen Sie auch spezielle Qualifikationen, Zulassungen oder Genehmigungen. All diese notwendigen Erfordernisse nennt man Anmeldeformalitäten.

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind Kosten die beim Erwerb von Vermögensgegenständen entstehen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für den Kauf des Gegenstandes, die Transportkosten und die Kosten für den Zusammenbau.

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld (umgangssprachlich auch Arbeitslosengeld I oder ALG I) wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert und von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Beim Arbeitslosengeld kommt es meist darauf an, ob und wie lange Sie in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn:

  • Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben,
  • Sie in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und
  • Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben können.

Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten und wie lange die Bezugsdauer beträgt, richtet sich nach Ihrem letzten, durchschnittlichen Arbeitslohn, der Länge ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung und nach Ihrem Alter.

Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, können Sie zudem einen Gründungszuschuss beantragen.

Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II (ALG II oder umgangssprachlich Hartz IV) ist eine unbefristete Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitsuchenden und Arbeitenden dient, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Einkommen, Vermögen oder andere Hilfen (z.B. Arbeitslosengeld) decken können. Anders als das Arbeitslosengeld wird das ALG II nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Das Arbeitslosengeld II wird vom Jobcenter ausgezahlt und kann beantragt werden, wenn:

  • Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet und Sie weiterhin hilfebedürftig sind,
  • Sie arbeiten, aber Ihr Verdienst nicht für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie ausreicht und wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, dazu gehören:
    • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
    • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt,
    • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten und
    • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Die Höhe des Arbeitslosengelds II richtet sich nach Ihrem Bedarf für den Lebensunterhalt und den Kosten für Unterkunft und Heizung. Dabei ist auch wichtig, mit wie vielen Personen Sie zusammenleben. Das ist Ihre Bedarfsgemeinschaft. Bei der Berechnung werden Einkommen und Vermögen der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbständig machen wollen, können Sie das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Auch wenn Sie kein Einstiegsgeld erhalten, kann das Jobcenter Ihnen bei der Selbständigkeit helfen: Wenn Sie beispielsweise nur wenige Aufträge haben und mit diesen noch nicht genügend Geld verdienen, können Sie vom Jobcenter das restliche Geld für ihren Unterhalt, für Ihre Miete und auch Ihrer Krankenversicherung bekommen. Darüber hinaus können Sie bei einigen Jobcentern Zuschüsse oder ein Darlehen für u.a. kleinere Investitionen oder teure Gegenstände in Höhe von maximal 5000 Euro beantragen.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit bedeutet, dass Sie keine bezahlte Arbeit haben. Allerdings gelten nicht alle erwachsenen Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, als arbeitslos. Nicht als Arbeitslose werden bspw. Schüler und Studenten, Frauen und Männer, die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen, sowie Rentner und Pensionäre angesehen.

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein bestimmter Aufenthaltstitel, den Sie für einen bestimmten Zweck erhalten, z.B. zum Zweck einer Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG), zum Zweck einer Erwerbstätigkeit (u.a. der Selbständigkeit in Deutschland (§§ 18-21 AufenthG), zum Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) oder zum Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36a AufenthG). Für die jeweilige Aufenthaltserlaubnis sind jeweils eigene Voraussetzungen zu erfüllen, die im Aufenthaltsgesetz beschrieben sind. Die Aufenthaltserlaubnis, die immer befristet ist, kann verlängert werden. Allerdings müssen die Voraussetzungen, die beim ersten Antrag gefordert waren, weiter erfüllt werden und es können weitere Verpflichtungen hinzugekommen sein – bspw. Teilnahme an einem Integrationskurs. Haben Sie die Aufenthaltserlaubnis für eine Selbständigkeit, können Sie in der Regel nach frühesten drei Jahren (Gewerbe) bzw. fünf Jahren (Freier Beruf) einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU) beantragen.

Aufenthaltstitel

Personen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Es gibt sieben verschiedene Aufenthaltstitel: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum. Während für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum ein befristeter Zeitraum erteilt wird, sind die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU unbefristet. Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Damit Sie ein Visum bekommen, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, die für den Aufenthaltstitel, den Sie bekommen wollen, erforderlich sind.

Bedarfsgemeinschaft

Das Jobcenter zählt alle Personen, die in einem Haushalt (bspw. in einer Wohnung) zusammenleben und eine wirtschaftliche Gemeinschaft bilden, als Bedarfsgemeinschaft. Die Einnahmen der Personen werden zusammengerechnet und den Ausgaben (Bedarfen) für den Lebensunterhalt gegenübergestellt.

Beihilfen

Eine Beihilfe ist eine öffentliche Zuwendung und kann z.B. als zinsverbilligtes Darlehen, als Zuschuss, als Bürgschaft, als Garantie oder als Beteiligung erfolgen.

Beratung

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben sich selbständig zu machen, kann Ihnen eine Gründungsberatung helfen. Im Rahmen einer Gründungsberatung werden Ihnen wichtige Informationen und notwendiges Wissen vermittelt, um Sie in Ihre Gründungsphase zu unterstützen.

Einen Überblick über unsere Beratungsangebote in Deutschland finden Sie hier.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie Ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben können, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sie finanziell absichern.

Ein Beispiel: Eine Bäckerin bekommt plötzlich eine schwere Allergie gegen Mehlstaub und kann nicht mehr als Bäckerin arbeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Bäckerin den vertraglich vereinbarten Betrag über einen festgelegten Zeitraum. Betrag und Dauer werden individuell festgelegt.

Betriebliche Versicherungen

Gründer:innen sollten sich überlegen, welche betrieblichen Versicherungen für Ihr Unternehmen bzw. Betrieb sinnvoll sind. Ziel ist, unternehmensspezifische Risiken zu identifizieren und durch die entsprechenden betrieblichen Versicherungen abzusichern. So sollen (finanzielle) Schäden, die einem Unternehmen beispielsweise durch andere Personen, aus ihrer eigenen Tätigkeit oder durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen können, aufgefangen werden. Zum Beispiel gibt es eine Feuerversicherung, die im Falle eines Brandes in Ihrem Unternehmen zahlt oder eine Maschinenversicherung, die einspringt, wenn von Ihrem Unternehmen genutzt Maschinen kaputt gehen.

Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen sind Geld- oder Sachleistungen, die ein Unternehmen im Gegenzug für erbrachte Leistungen oder verkaufte Waren erhält.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den betrieblichen Versicherungen und ist für Selbständige und Unternehmen meist unverzichtbar. Mit der Versicherung können Sie Schäden absichern, die durch die berufliche Tätigkeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeiter:innen oder durch Ihre Produkte verursacht wurden und für die Sie als Unternehmer haften. Die Betriebshaftpflicht schützt Sie dann vor den Kosten, die ein Geschädigter von Ihnen fordern kann.

Betriebsräume

Die Betriebsräume sind die eigenen Räume des Unternehmens, in denen Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden.

Betriebsstätte oder Arbeitsstätte

Die Betriebsstätte oder Arbeitsstätte bezeichnet die offiziellen Räumlichkeiten des Unternehmens, in denen gearbeitet wird. Die Adresse wird bei der Gewerbeanmeldung oder beim Finanzamt als dauerhafter Ort des Unternehmens angegeben.

Bewilligungsbescheid

Wenn Sie bei einer Behörde (z.B. dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit) einen Antrag stellen, erhalten Sie eine schriftliche Antwort. Diese schriftliche Antwort heißt in der Behördensprache „Bescheid“. Ist diese Antwort positiv, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, bei einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Bewilligungszeitraum

Wenn Sie bei einer Behörde (z.B. dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit) einen Antrag stellen, erhalten Sie eine schriftliche Antwort. Ist diese Antwort positiv, wird sie Bewilligung genannt, ist sie negativ, wird sie Ablehnung genannt. Eine Bewilligung gilt meist nur für eine gewisse Zeit: dem Bewilligungszeitraum.

Buchführung

In der Buchführung zeichnen Sie alle in Ihrem Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben) zeitlich und sachlich geordnet und auf Basis von Belegen (Rechnung, Kassenbon oder Quittung) auf. Zu den Geschäftsvorfällen zählt z.B. (i) der Einkauf von Materialien, (ii) der Verbrauch von Rohstoffen, (iii) die Zahlung von Löhnen, (iv) der Verkauf von Fertigerzeugnissen und vieles andere. Die Buchführung stellt somit die finanzielle Situation Ihres Unternehmens dar und ist deshalb eine wichtige Informationsquelle bspw. für die Gewinnermittlung.

Bundesknappschaft

Die Bundesknappschaft ist verantwortlich für die Verwaltung der Minijobs in Deutschland und zieht alle Beiträge der Unternehmen für geringfügig Beschäftigte ein.

Businessplan

Der Businessplan – auch unter den Begriffen Unternehmensplan, Geschäftsplan, Unternehmenskonzept oder Geschäftskonzept bekannt – ist die schriftliche Ausarbeitung der Idee, mit der Sie sich selbständig machen wollen. Sie beschreiben, wie Sie Ihre Idee umsetzen wollen und was Sie nach der Gründung Ihres Unternehmens erreichen möchten. Neben der Beschreibung Ihrer Idee stellen Sie die geplanten Einnahmen und Ausgaben dar.

In einem Businessplan sollte beispielsweise stehen:

  • Wer Sie sind, und warum Sie sich selbständig machen möchten.
  • Was Ihre Idee ist und wo der Standort sein soll.
  • Warum Ihre Idee gut ist.
  • Wie Sie mit Ihrem Unternehmen Geld verdienen können.
  • Wie Sie Ihr Unternehmen finanzieren. Das müssen Sie vorrechnen.
  • Wer Ihre Kunden sind.
  • Wie Sie Marketing und Werbung machen.
  • Warum Sie besser als die Konkurrenz sind.
  • Sie brauchen eine genaue Planungsrechnung: mit Kapitalbedarf, Finanzierung, Eigenbedarf, Kostenplanung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan. 

Coach

Ein Coach kann Sie bei Fragen zur Gründung unterstützen und Ihnen bei der Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit helfen bspw. durch Feedback zum Businessplan. Auch beim Start und nach der Gründung Ihres Unternehmens kann ein Coach Ihnen ein Feedback zu Ihren Tätigkeiten und zu möglichen Verbesserungen für Ihre Selbständigkeit geben.

Darlehen

Von einem Darlehen (manchmal auch Kredit) spricht man, wenn ein Darlehensgeber, z.B. eine Bank, einem Darlehensnehmer, z.B. einem Unternehmen, einen bestimmten Betrag an Kapital für einen bestimmten Zeitraum überlässt. In einem Darlehensvertrag werden die Laufzeit, die Raten, die Zinsen, die Höhe und die Rückzahlung des Darlehens festgehalten.

EU-Länder

Das sind die Länder, die Mitglied in der Europäischen Union (EU) sind. Zur EU gehören aktuell (Januar 2022) folgende 27 Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Eigenkapital

Eigenkapital ist Kapital, das dem oder der Inhaber:in oder den Gesellschafter:innen eines Unternehmens gehören. Eigenkapital wird zur Finanzierung der ersten Investitionen bei der Unternehmensgründung benötigt. Neben Geld können auch Gegenstände unter dem Begriff des Eigenkapitals fallen. Bspw. gehört ein Computer, der Ihnen gehört und den Sie für Ihr Unternehmen benötigen, zu Ihrem Eigenkapital.

Einkaufsgemeinschaft

Eine Einkaufsgemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mehreren Unternehmen zum Zweck des gemeinsamen Wareneinkaufs und dem damit verbundenen Ausnutzen von Preisvorteilen / besseren Einkaufskonditionen, die durch den Großeinkauf entstehen.

Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben und an den Staat gezahlt wird. Als Selbständige:r müssen Sie selbst oder Ihr:e Steuerberater:in die Höhe Ihrer Einkommensteuer ermitteln und an das Finanzamt überweisen. Die Einkommensteuertabelle, die für jedes Jahr neu erstellt wird, zeigt Ihnen die Höhe des Einkommenssteuerabzugs auf einen Blick an.

Einkommensteuervorauszahlungen / Einkommenssteuernachzahlungen

Damit die Steuerbelastung am Ende des Jahres nicht so hoch ist, erhebt das Finanzamt Vorauszahlungen, die von Steuerpflichtigen (Gewerbetreibende und Freiberufler) im Laufe des Jahres am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten sind. Diese müssen allerdings nur gezahlt werden, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400,00 EUR und für den Zeitpunkt der Vorauszahlungen mindestens 100,00 EUR beträgt. Die Höhe der Vorauszahlungen wird durch das Finanzamt auf der Grundlage der vorherigen, bezahlten Einkommensteuer festgelegt.

Nach Einreichung der jährlichen Steuererklärung erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid, woraus sich die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer ergibt. Sollte diese höher sein als der Gesamtbetrag aller bereits geleistete Einkommensteuervorauszahlungen, ist eine Einkommensteuernachzahlung in Höhe der Differenz zu leisten.

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) ist ein vereinfachter Weg für Steuerpflichtige ihren Gewinn zu ermitteln. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und verrechnet. Am Ende bleibt der Gewinn oder Verlust. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Steuererklärung (Jahresabschluss) von Unternehmen und muss an das Finanzamt gesendet werden.

Einstiegsgeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbstständig machen wollen, können Sie das sogenannte Einstiegsgeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Es bietet einen finanziellen Anreiz zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit und wird als Zuschuss für maximal 24 Monate gezahlt. Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beim zuständigen Jobcenter beantragt wird und eine positive fachkundige Stellungnahme vorliegt. Das Jobcenter entscheidet dann, ob und in welcher Höhe Sie das Einstiegsgeld erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das Einstiegsgeld ist ein zeitlich befristeter Zuschuss zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit beginnen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung, ob das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, liegt bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Der Zuschuss kann maximal 24 Monate und zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II gezahlt werden.

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie sich als Gewerbetreibende:r oder Freiberufler:in allein selbständig machen. Dies ist die einfachste (Rechts-)Form eines Unternehmens und eignet sich zum Einstieg in die Selbständigkeit. Sie sind gleichzeitig Gesellschafter:in, Geschäftsführer:in und Ihr eigener Chef / Ihre eigene Chefin. Als Freiberufler:in benötigen Sie nur die Steuernummer vom Finanzamt. Wenn Sie Kleingewerbe betreiben oder und sich als gewerbetreibende:r Kauffrau / Kaufmann selbständig machen möchten, müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Zudem müssen Sie sich als gewerbetreibende:r Kauffrau / Kaufmann auch im Handelsregister registrieren. Die Höhe Ihres Startkapital können selbst festlegen. Aber Sie müssen Schulden auch mit Ihrem Privatvermögen bezahlen. Dafür gehört der Gewinn zu 100% Ihnen.

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine gemeinsame Freihandelszone der EU-Staaten und der Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island.

Fachkraft

Eine Fachkraft ist eine Person, die eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Zum Beispiel eine kaufmännische, handwerkliche oder technische Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung.

Fachkundige Stellungnahme

Siehe Tragfähigkeitsbescheinigung.

Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch müssen Sie als Selbständige:r nur führen, wenn der Firmenwagen auch für private Zwecke genutzt wird. In das Fahrtenbuch werden dann alle betrieblichen und privaten Fahrten mit dem Fahrzeug eingetragen. Bei betrieblichen Fahrten sollten Sie folgende Informationen dokumentieren:

  • Start- und Zielort
  • Datum
  • Grund der Fahrt (also zum Beispiel welcher Kunde genau besucht wurde)
  • Fahrer des Wagens
  • Kilometerstand des Fahrzeugs am Anfang und am Ende der Fahrt
  • Umwege mit Begründung

Bei privaten Fahrten müssen nur die Kilometerstände vor und nach der Fahrt erfasst werden. Das Fahrtenbuch gilt als Nachweis für Ihre Steuererklärungen, da Sie in dem Fahrtenbuch aufführen, wann Sie den Firmenwagen für Ihre Selbständigkeit genutzt haben. Denn nur die betrieblichen Wege sind auch als Betriebsausgabe zu erfassen und können dann von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Die private Nutzung hingegen ist ein geldwerter Vorteil, der als Betriebseinnahme angesehen wird.

Finanzamt

Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung und hauptsächlich für die Verwaltung, die Festlegung und die Erhebung von Steuern zuständig. Zudem bearbeitet und prüft das Finanzamt die von den Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen.

Freie Berufe / freiberufliche Tätigkeiten

Zu den Freien Berufen gehören selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Dabei bieten Freiberufler:innen meist reine Dienstleistungen an, die sie von anderen Selbständigen unterscheiden, die Handel treiben oder ein Produkt herstellen. In der Regel benötigen Freiberufler:innen einen Hochschulabschluss oder eine spezielle Ausbildung. Auch bei den Steuerpflichten gibt es Besonderheiten: für eine freiberufliche Tätigkeit muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden. Auch die Nachweise für ein Finanzamt über das Einkommen für die jährliche Steuererklärung sind einfacher als für Gewerbetreibende – eine Gewinn- und Verlustrechnung genügt in der Regel. Ob die Selbständigkeit zu den Freien Berufen gehört, entscheidet das zuständige Finanzamt, wo sie auch Ihre Freiberuflichkeit anmelden – im Gegensatz zu einem Gewerbe, dass beim Gewerbeamt angemeldet wird.

Fremdkapital

Gründer:innen benötigen (meistens) zusätzliches Geld, um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren: Fremdkapital. Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital eine Form der Finanzierung, bei der Kapital nur für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Für das Bereitstellen des Kapitals erhalten die Fremdkapitalgeber in der Regel einen Zins und verlangen die Rückzahlung nach einer vereinbarten Dauer.

Ein Kredit sowie ein Darlehen von der Bank oder Förderungen vom Staat, den Bundesländern oder der Stadt sind zum Beispiel Fremdkapital. Aber auch Geld, das Sie sich von einem Freund oder Verwandten leihen, fällt unter diesen Begriff.

Förderung

Eine Förderung, auch finanzielle Fördermittel genannt, ist das Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital in Form von Zuschüssen, Krediten oder Darlehen. Förderungen für Ihre Existenzgründung können Sie vom Staat, von den Bundesländern aber auch von Städten und Gemeinden erhalten.

Geschäftsidee / Gründungsidee

Eine Geschäftsidee ist eine Idee für ein neues Unternehmen und der Ausgangspunkt Ihrer Existenzgründung. Sie bildet die Grundlage für den Businessplan, den Sie für die Gründung (eventuell) ausarbeiten. Die Geschäftsidee muss nicht innovativ oder eine Weltneuheit sein, damit Sie mit der Existenzgründung Erfolg haben.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn Sie mit mindestens einer weiteren Person eine Selbständigkeit starten, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist ausreichend. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings empfehlenswert. Sie brauchen für eine GbR kein Stammkapital, haften allerdings als Gesellschafter:in mit Ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wenn Ihre Anmeldung als Kleingewerbe erfolgt, dürfen Sie nur einen gewissen Jahresumsatz haben (2021: höchstens 22.000 EURO). Sie sind mit einer GbR nicht buchführungspflichtig.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie eignet sich vor allem für Gründer:innen, die nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen. Eine GmbH können Sie alleine oder mit anderen Gesellschaftern gründen. Dabei benötigen Sie mindestens 25.000 Euro Mindestkapital (die 25.000 Euro können zum Teil auch Sachwerte sein), wovon aber nur die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Jede oder jeder Gesellschafter:in muss mindestens 100 Euro einzahlen. Sie brauchen für die Gründung einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Eine GmbH ist eine juristische Person und kann bspw. Verträge abschließen. Eine GbmH muss Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bezahlen. Die GmbH ist zur gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung inklusive einer Jahresbilanz) verpflichtet.

Wichtig: Eine GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung und der Gesellschafter:innen, legt die Vertretung der Geschäftsführung fest und bestimmt die Auszahlung und Aufteilung der Gewinne. Bei einer Kapitalgesellschaft sind einige Inhalte gesetzlich vorgeschrieben und er muss von einem Notar beurkundet werden. Am besten fragen Sie vorher einen Anwalt, wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag benötigen.

Gewerbe

Ein Gewerbe ist in Deutschland fast jede wirtschaftlich selbständige Tätigkeit mit der Sie Geld verdienen. Dies wird auch als stehendes Gewerbe bezeichnet, im Unterschied zum Reisegewerbe. Eine Ausnahme sind selbständige Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind – sie betreiben kein Gewerbe. In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit. Das heißt, theoretisch kann jede Person jedes Gewerbe ausüben. In der Praxis gilt diese Gewerbefreiheit jedoch nicht uneingeschränkt, denn für einige Gewerbe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Beispiele für ein Gewerbe:

  • Lebensmittelgeschäft oder Imbiss
  • Handwerksbetriebe, wie bspw. eine Tischlerei oder Schneiderei
  • Dienstleistungen, wie bspw. Friseure, Transportfahrer:in oder Versicherungsvertreter:in

Wichtig: Sie müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Vom Gewerbeamt bekommen Sie dann Ihren Gewerbeschein, der Ihnen ihre Anmeldung bestätigt. Außerdem müssen Sie Steuern für Ihr Gewerbe zahlen: Gewerbesteuern.

Gewerbefreiheit

Jede Person hat das Recht, ein Gewerbe selbständig zu betreiben, soweit dies nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die mit der Gewerbefreiheit verbundene Möglichkeit der freien unternehmerischen Betätigung ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. In Deutschland wird die Gewerbefreiheit durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert und in der Gewerbeordnung ausführlich geregelt.

Gewerbesteuer

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe Ihrer Steuerabgaben ist abhängig von ihrem Standort und von Ihrem Gewinn. Die Abgabe kann je nach Stadt/Landkreis unterschiedlich hoch sein. Wenn Sie allerdings wenig Gewinn erwirtschaften, müssen Sie unter Umständen keine Gewerbesteuer bezahlen.

Gründung / Unternehmensgründung / Existenzgründung

Gründung / Unternehmensgründung / Existenzgründung bedeutet, dass Sie ein eigenes Unternehmen aufbauen oder eine eigene Firma ins Leben rufen. Danach arbeiten Sie selbstständig.

Gründungsdarlehen

Für eine Existenzgründung benötigen Sie Geld. Wenn Sie selbst kein oder zu wenig Geld haben, können Sie bei einer Bank ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Weil das Darlehen für die Existenzgründung ist, sagt man auch Gründungsdarlehen dazu.

Gründungskosten

Wenn Sie sich selbständig machen wollen, können Sie meistens nicht sofort mit der Arbeit beginnen. Vorher benötigen Sie ggf. noch spezielle Zulassungen, Genehmigungen oder Anmeldungen von Behörden oder Ämtern und müssen dafür meistens Geld bezahlen.

Ein Beispiel: Sie wollen ein Geschäft aufmachen. Dann müssen Sie vorher ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung ist mit Ausgaben verbunden. Sofern Sie Ihr Geschäft auch im Handelsregister eintragen wollen oder müssen, brauchen Sie eine Beglaubigung vom Notar. Zudem müssen Sie für den Eintrag ins Handelsregister auch eine Gerichtsgebühr bezahlen.

Gründungszuschuss

Gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, können mit dem Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Der Gründungszuschuss wird zunächst für 6 Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld in Höhe von 300 Euro gewährt. Danach können Sie für weitere 9 Monate 300 Euro erhalten, wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbständig sind. Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • Sie die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und damit Ihre Arbeitslosigkeit beenden,
  • Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und
  • Sie eine fachkundige Stellungnahme erhalten, die bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Dafür ist insbesondere ein fundierter Businessplan von Bedeutung.

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss und Sie sollten sich möglichst frühzeitig beraten lassen.

Handelsregister

Jedes gewerbliche Unternehmen muss sich im Handelsregister eintragen, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und Freiberufler:innen. Diese können sich jedoch freiwillig eintragen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über den Firmensitz, das Gewerbe, die Niederlassungen, die Rechtsform und das Kapital der Unternehmen enthält. Zuständig sind die Amtsgerichte, bei denen die  Handelsregister hinterlegt und für alle Personen kostenlos einsehbar sind. Durch das Handelsregister können Sie sich über die eingetragenen Unternehmen informieren. Dies ist besonders bei Verträgen und Kooperationen mit anderen Unternehmen hilfreich, um sich vor einer Zusammenarbeit über den oder die künftigen Partner zu informieren. Gleichzeitig können Sie mit Hinweis auf das Handelsregister ihre künftigen Partner von Ihrer eigenen Unternehmenstätigkeit überzeugen.

Handwerkskammer (HWK)

Die Handwerkskammer ist eine Institution für Handwerker:innen. Sie setzt sich für die Interessen der Handwerker:innen ein, bietet technologische und kaufmännische Beratung an und unterstützt mit zahlreichen Services in allen Wirtschaftslagen. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Eine Liste aller Handwerkskammern in Deutschland ist hier zu finden: www.handwerkskammer.de.

Heilberufe

Heilberufe sind Berufe, die mit der Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Behinderungen zu tun haben. Es gibt Heilberufe mit einer Berufsausbildung, zum Beispiel Krankenpfleger:in. Es gibt aber auch akademische Heilberufe, zum Beispiel Arzt/Ärztin, Psychotherapeut:in oder Apotheker:in.

Hilfebedürftigkeit

Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern kann, ist hilfebedürftig. Eine der Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld II) ist die Hilfebedürftigkeit. Für Sozialleistungen muss ein Antrag gestellt werden.

Hochschulabsolventen

Ein oder eine Hochschulabsolvent:in hat erfolgreich an einer Universität oder Hochschule einen Abschluss gemacht.

Kapital

Der Begriff des Kapitals hat je nach Wissenschaft eine unterschiedliche Auslegung und je nach Wissenschaftler:in auch eine unterschiedliche Konnotation. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter Kapital jedoch Geld- und/oder Sachvermögen verstanden, dass eine Person besitzt.

Kapitalbedarf

Der Kapitalbedarf ist die Summe der finanziellen Mittel, die Ihre Unternehmung zur Verwirklichung ihrer Idee benötigt. Ihren Kapitalbedarf ermitteln Sie, indem Investitions-, Gründungs- und Anlaufkosten zusammengerechnet werden. Werden vom Kapitalbedarf die eigenen Mittel (Ihr Eigenkapital) abgezogen, ergibt sich der Fremdfinanzierungsbedarf. 

Kraftfahrzeugkosten

Das Kraftfahrzeug eines Unternehmers kann entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Falls das Kraftfahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet wird, sind die Kosten als Betriebsausgaben von den Steuern abzugsfähig. Sollte ein Kraftfahrzeug auch zum privaten Zweck benutzt werden, ist der Privatanteil durch eine Schätzung, durch ein Fahrtenbuch oder durch die 1% Regelung zu ermitteln. Falls das Kraftfahrzeug dem Privatvermögen zugeordnet wird, sind die Kosten nicht abzugsfähig. Allerdings kann eine Entfernungspauschale i.H.v. 0,30 Euro je gefahrene Kilometer als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Verdienstausfallversicherung, die Sie vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit schützen kann. Die Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit mögliche Einkommensausfälle durch das Krankentagegeld ausgleichen oder mindern kann.

Für wen kann eine solche Versicherung wichtig sein? Insbesondere Freiberufler und Selbständige, die privat krankenversichert oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeld-Anspruch sind, können durch das Krankentagegeld ihren Lebensunterhalt sichern. Allerdings wird das Krankentagegeld nicht ab Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt, sondern erst nach einer sogenannten „Karenzzeit“. Diese Zeit kann bei Selbständigen auf 4 Tage verkürzt werden.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Abgabe, die juristische Personen aufgrund ihres Einkommens zahlen müssen. Dazu zählen etwa Kapitalgesellschaften (GmbH und UG), Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen. Vergleichbar ist die Körperschaftssteuer mit der Einkommenssteuer für natürliche Personen. Die Körperschaftssteuer wird vom zu versteuernden Einkommen der juristischen Person berechnet und beträgt in Deutschland 15 %.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht freischaffenden Künstlern, Publizisten und Musikern einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge. Die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge wird von der KSK durch Zuschüsse vom Bund und durch eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Welchen Monatsbeitrag die Versicherten an die KSK zahlen, hängt von der Höhe ihres Arbeitseinkommens ab.

Wichtig: Für die KSK gilt eine Versicherungspflicht, d.h. Sie sind dazu verpflichtet sich bei der KSK zu melden.

Leistungsempfänger

Ein:e Leistungsempfänger:in ist eine Person, die Sozialleistungen vom Staat für den Lebensunterhalt bezieht. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Arbeitslosigkeit.
  • Es darf keiner Arbeit nachgegangen werden.
  • Das eigene Einkommen reicht für den Lebensunterhalt nicht.
  • Zu hohe Miete.

In diesem Zusammenhang sind Leistungen bspw.:

  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Liquiditätsplanung/-rechnung

In der Liquiditätsplanung werden alle zu erwartenden Zahlungsströme (Einnahmen und Ausgaben) Ihres Unternehmens in einem bestimmten Planungszeitraum erfasst. Diese soll Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu erhalten und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

Lohnkostenzuschüsse

Wenn Sie eine:n Arbeitnehmer:in in Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie als Arbeitgeber:in für diese Person Geld, also Lohn, bezahlen. Bestimmte Personen haben es schwerer Arbeit zu finden, zum Beispiel Personen die schon lange arbeitslos sind oder lange krank waren. Stellen Sie eine solche Person ein, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Lohnkostenzuschuss beantragen.

Marketing

Unter Marketing werden alle Aktivitäten eines Unternehmens verstanden, die den Absatz durch Betreuung der Kunden, Werbung (z.B. Flyer oder Internetauftritt), Preisgestaltung, Beobachtung und Lenkung des Marktes sowie durch die Auswahl des eigenen Angebots (z.B. breite oder schmale Produktpalette) fördern.

Meisterpflicht

Wenn Sie Handwerker:in sind und sich selbständig machen wollen, sollten Sie in einem ersten Schritt prüfen, welche Voraussetzungen für die Selbständigkeit erfüllt werden müssen. In vielen Handwerksberufen gilt eine „Meisterpflicht“. Das bedeutet, dass Sie die Tätigkeit nur selbständig ausüben dürfen, wenn Sie einen entsprechenden Meistertitel besitzen.

Allerdings kann für einige dieser meisterpflichtigen Berufe eine sogenannte Ausübungsberechtigung erworben werden, mit der Sie sich auch ohne Meisterbrief in Ihrem Handwerk selbständig machen können. Voraussetzungen für einen solchen Erwerb sind: mindestens sechs Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk (ohne Ausbildungszeit) und mindestens 4 Jahre davon in leitender Position mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen.

Ob Ihr Beruf zu den Meisterpflichtigen Handwerken gehört, können Sie in unserem Berufe-Lexikon nachschauen oder Sie wenden sich an eine:n unserer Berater:innen.

Mitbewerber:in/Konkurrenz

Mitbewerber:innen sind andere Unternehmen, die das Gleiche oder etwas Ähnliches anbieten, wie Sie selbst.

Nebenkosten des Geldverkehrs

Nebenkosten des Geldverkehrs sind Kosten, die Ihre Bank oder andere Personen im Rahmen von Zahlungsabwicklungen und Finanzierungen für bestimmte Dienstleistungen berechnen und bei denen es sich nicht um Zinsaufwendungen handeln. Dazu gehören z.B. Kontoführungsgebühr, Provisionen, Buchungsgebühren, Bearbeitungsgebühren für einen Darlehens, usw.

Netzwerk

Als Netzwerk wird der Kontakt bzw. die soziale Interaktion zwischen Ihnen und anderen Menschen, Gruppen, Organisationen oder Unternehmen bezeichnet. Insbesondere der Kontakt zu anderen Selbständigen kann für Sie wichtig sein, um Informationen auszutauschen und Tipps zur Leitung eines Unternehmens zu erhalten. Es gibt auch spezielle Netzwerke für Gründer:innen, die Sie durch Beratung, Informationen, Qualifizierung, Coaching, Kontakte oder dem Austausch von Erfahrungen unterstützen können.

Netzwerke für Gründer:innen in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.gruenderinnenportal.de/bga_ifex/Netzwerke/index.php.

Nicht-EU-Länder

Das sind die Länder, die nicht Mitglied in der Europäischen Union sind.

Ordnungswidrigkeit / Strafverfahren

Verhält man sich falsch und verstößt man gegen ein Gesetz, dann ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Man hält sich nicht an (sondern „wider“= dagegen) die geltende Ordnung, die geltenden Gesetze. Wenn die Ordnungswidrigkeit erheblich oder kriminell ist, wird untersucht, ob eine Strafe verhängt wird, z.B. Geld oder Gefängnis. Es wird dann ein Strafverfahren eingeleitet.

Personalkosten

Personalkosten sind alle Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Einstellung von Arbeitnehmer:innen entstehen. Zum Beispiel Löhne und Gehälter, jährliche Sonderzahlungen oder Sozialabgaben.

Privatentnahmen von Waren

Privatentnahmen liegen vor, wenn Sie etwas für sich persönlich aus Ihrem Betrieb entnehmen und für Ihren Haushalt nutzen.

Bei den Privatentnahmen wird unterschieden in:

  • Geld, dass Sie der Kasse Ihres Unternehmens nehmen,
  • Waren und Erzeugnisse, wenn Sie z.B. als Inhaber:in eines Friseursalons Pflegeprodukte für sich nehmen,
  • Nutzungen, wenn Sie z.B. einen Firmenwagen zur privaten Nutzung nutzen,
  • Leistungen, wenn Sie z.B. Ihren Koch für die Zubereitung einer eigenen Mahlzeit nutzen.

Rechtsformen

Die Entscheidung der Rechtsform hat für Sie und ihr Unternehmen persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Da jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile hat, kommt es auf Ihr Unternehmen an, welche Rechtsform die Passende ist. Folgende Fragen können Hinweise dazu geben, welche Rechtsform für ihr Unternehmen in Frage kommt:

  • Wollen Sie alleine oder mit anderen Personen zusammen gründen?
  • Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Wie viel Eigenkapital haben Sie?
  • Ist Ihr Vorhaben risikoreich?
  • Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?
  • Sollen möglichst wenige Formalitäten bei der Gründung entstehen?
  • Soll das Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit haben?
  • Muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen?
  • Soll vom Eintragungsrecht in das Handelsregister Gebrauch gemacht werden?

Einen Überblick über die Rechtsformen erhalten Sie hier.

Reglementierte Berufe / Nicht-reglementierte Berufe

Bei reglementierten Berufen ist durch bestimmte Vorschriften festgelegt, welche Qualifikationen Sie für den Beruf benötigen. Die entsprechende Qualifikation müssen Sie nachweisen, zum Beispiel durch eine Prüfung. Beispiele für reglementierte Berufe sind viele medizinische Berufe oder der Beruf Lehrer:in an einer staatlichen Schule. Falls Sie über eine ausländische Qualifikation verfügen, die für Ihre geplante Selbständigkeit wichtig ist, dann müssen Sie wissen: Reglementierte Berufe dürfen in Deutschland nur ausgeübt werden, wenn die ausländische Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Beruf gleichwertig ist. Das muss offiziell anerkannt sein. Das heißt, Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation stellen. Informationen dazu finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Reisegewerbe

Selbständige, gewerbliche Tätigkeiten gehören unter folgenden Bedingungen zum Reisegewerbe:

  • Die Tätigkeit des Selbstständigen erfolgt außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, das sind beispielsweise Geschäftsräume, oder der Reisegewerbetreibende hat gar keine gewerbliche Niederlassung. Die gewerbliche Niederlassung ist in § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung definiert.
  • Reisegewerbetreibende suchen ihre Kunden auf und bieten dort ihre Dienstleistungen oder Waren an und nicht umgekehrt.

Zur Ausübung eines Reisegewerbes müssen Sie beim Ordnungsamt eine Reisegewerbekarte beantragen. In der Regel gilt die Reisegewerbekarte für das gesamte Bundesgebiet. Allerdings kann die Reisegewerbekarte inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden sein. Während einige Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, gibt es wiederum andere Tätigkeiten, die im Reisegewerbe nicht ausgeführt werden dürfen. Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht.

Rentabilitätsvorschau

Bei der Rentabilitätsvorschau stellen Sie dem für Ihr Unternehmen zu erwartendem Umsatz den zu erwartenden Kosten für die kommenden drei Jahre gegenüber. Dies soll Ihnen helfen festzustellen, ob sich Ihr Vorhaben rentiert und ob sich ggf. bei festgelegten Zielen Abweichungen von Plan- und Sollzahlen feststellen lassen. Die Rentabilitätsvorschau gehört in den Business-Plan und kann dazu beitragen, Ihre Fremdkapitalgeber von der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens zu überzeugen.

Rentenversicherungspflicht

Die Rentenversicherung zählt gemeinsam mit der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zu den Sozialversicherungen. Für diese Versicherungen besteht eine Versicherungspflicht. Allerdings gilt für die meisten Selbständigen keine Versicherungspflicht. Wenn Sie selbständig sind und nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und/oder eine private Rentenversicherung abschließen.

Versicherungspflichtige Selbständige sind:

  • Handwerker:innen und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer:innen, Hebammen, Erzieher:innen und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler:innen und Publizist:innen
  • Selbstständige mit einem oder einer Auftraggeber:in
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und –fischer:innen
  • bestimmte weitere Selbstständige.

Risikoeinschätzung/Risikoanalyse

Ziel der Risikoanalyse ist es, durch ein möglichst strukturiertes Vorgehen die wesentlichen Risiken für Ihr Unternehmen zu identifizieren und zu bewerten. Im Rahmen der Risikoanalyse werden mögliche Entscheidungen von Ihnen auf die Folgen für Ihr Unternehmen und im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit, dass diese Folgen eintreten, bewertet. Damit können Sie besser entscheiden, ob Sie bei Ihrer Entscheidung bleiben wollen oder nicht.

Rückzahlungsverpflichtung

Ist die Pflicht zum Zurückzahlen von Geldern, wenn Sie beispielsweise ein Darlehen oder Kredit aufgenommen haben.

Scheinselbständigkeit

Scheinselbständig heißt, dass man nur zum Schein, also nicht wirklich selbständig ist. Man erfüllt nicht alle Kriterien für die Selbständigkeit.

Selbständige Personen sind (i) nicht an örtliche, zeitliche sowie fachliche beziehungsweise inhaltliche Weisungen gebunden, (ii) werden dauerhaft von mehreren Auftraggebern beauftragt und (iii) haben eine eigene Unternehmensorganisation, d.h. sie haben beispielsweise ein unternehmerisches Risiko oder ein eigenes Auftreten am Markt.

Sind diese Anforderungen und Regeln nicht erfüllt, spricht man von „Scheinselbständigen“. Häufig liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wenn der oder die Scheinselbständige dauerhaft nur eine(n) Auftraggeber(in) hat.

Wichtig: Scheinselbständigkeit ist in Deutschland verboten und unter Strafe gestellt – und zwar für den Scheinselbständigen und für denjenigen, der ihn beauftragt.

Schufa

SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA ist ein Unternehmen mit der Aufgabe, seinen Vertragspartnerinnen die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kund:innen zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen. Diese Informationen können zum Beispiel von Geschäftspartner:innen, Unternehmen, Versicherungen und Banken gelesen werden. Wenn Sie bspw. einen Kredit bei Ihrer Bank beantragen, prüft die Bank vorher Ihre Kreditwürdigkeit über eine Schufa-Auskunft. Aber auch Sie selbst können Informationen über Geschäftspartner:innen einholen. Diese Informationen nennt man auch „Schufa-Auskunft“. Wenn Sie bspw. ihrer Zahlungsforderung nicht nachkommen oder ihre Rechnungen zu spät begleichen, macht die Schufa bei Ihnen einen negativen Eintrag.

Wichtig: Jede Person hat das Recht auf eine Auskunft über die eigenen Informationen bei der Schufa. Falls diese nicht korrekt sind, können Sie diese ändern lassen.

Schuldzinsen aus Anlagevermögen

Das sind Zinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung vom Anlagevermögen aufgenommen wurde. Beim Anlagevermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die für einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen eingesetzt werden und dem Betriebszweck dienen. Die Schuldzinsen können als Betriebsausgaben von den Steuern abgezogen werden.

Selbständigkeit

Selbständigkeit bedeutet, dass man nicht angestellt arbeitet. Selbständige arbeiten unabhängig, auf eigenes Risiko und für verschiedene Auftraggeber. Es gibt drei Arten von Selbständigen: Freiberufler:innen, Gewerbetreibende oder Reisegewerbetreibende.

Sozialgeheimnis

In Deutschland gibt es das Sozialgesetzbuch, das aus 12 Büchern besteht. Im ersten Buch des Sozialgesetzbuchs sind die grundsätzlichen sozialen Regeln festgeschrieben. Eine wichtige Regel sagt, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, dass seine Sozialdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Postanschrift, E-Mailadresse, Krankenversichertennummer, Telefonnummer, nicht ohne seine Erlaubnis verwendet oder an andere weitergegeben werden dürfen. Deshalb spricht man von Sozialgeheimnis. Auch Behörden, wie das Jobcenter, dürfen diese nicht einfach weitergeben.

Sozialversicherungsbeiträge

Das sind die Beiträge zur Sozialversicherung, die ein Unternehmen für seine Arbeitnehmer:innen zahlen muss. Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel zur Hälfte von dem oder der Arbeitnehmer:in und dem oder der Arbeitgeber:in monatlich getragen und an die gesetzliche Krankenkasse überwiesen, bei der der oder die Arbeitnehmer:in versichert ist. Diese leitet dann die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge an die restlichen gesetzlichen Versicherungen weiter. Zu den gesetzlichen Versicherungen gehören die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Durchschnittlich betragen die Sozialversicherungsbeiträge ca. 20 bis 21% des Bruttolohns.

Die meisten Selbständigen müssen nur für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung Beiträge bezahlen. Allerdings können sie auch freiwillig bei den restlichen Versicherungen ihre Beiträge einzahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Handwerker:innen müssen bspw. Beiträge für die Rentenversicherung zahlen und Künstler:innen, Publizisten oder Musiker:innen müssen sich über die Künstlersozialkasse versichern.

Standortanalyse

Die Standortanalyse ist die Untersuchung, Bewertung und Auswahl eines geeigneten Standortes für Ihr Unternehmen. Eine gute Standortwahl ist nicht zu unterschätzen, denn sie kann, je nach unternehmensspezifischen Faktoren, einen Einfluss auf den Erfolg ihres Unternehmens haben. Dieser Einfluss ist nicht für jedes Vorhaben gleich und variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Welche Entscheidungskriterien also für Sie in Frage kommen, hängt von der Branche, ihren potentiellen Kund:innen und anderen Faktoren ab.

Verschiedene Kriterien können beispielsweise sein:

  • Brauchen Sie ein Ladengeschäft?
  • Wer soll bei Ihnen kaufen und brauchen Sie Laufkundschaft?
  • Können Ihre Käufer:innen ihr Geschäft gut erreichen und gibt es genug Parkplätze?
  • Wo haben Sie vielleicht soziale Netzwerke, die für Ihr Unternehmen wichtig sein könnten?
  • Wie hoch ist die Miete?
  • Gibt es Wettbewerber:innen an Ihrem Standort?

Steuerabgabepflicht

Steuerabgabepflicht bedeutet, dass Sie Steuern an den Staat zahlen müssen. Steuern sind ein bestimmter Anteil an Geld, den Sie an den Staat aus Ihrem Umsatz zahlen müssen.

Subventionen

Subventionen sind meistens zweckgebundene und von öffentlichen Stellen/Behörden erhaltene Zuschüsse oder Zuwendungen zur Unterstützung Ihrer Selbständigkeit.

Tilgungsrate

Bei den meisten Krediten bezahlen Sie jeden Monat einen gleichbleibenden Betrag zurück. Diesen nennt man „Rate“. Mit einem Teil der Rate bezahlen Sie Ihre Schulden, Sie „tilgen“ die Schulden. Der andere Teil der Rate enthält den Zins oder die Gebühr für das Ausleihen des Geldes.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie bestimmte Fördermittel für Ihre Gründung beantragen wollen. Um bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zu erhalten, brauchen Sie eine positive fachkundige Stellungnahme: die Tragfähigkeitsbescheinigung. Wie der Name sagt, dient sie der Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihres Geschäftsvorhabens. Die fachkundige Stellungnahme wird von einer fachkundigen Stelle ausgestellt. Das wichtigste Dokument, das Sie benötigen, ist Ihr Businessplan.

Fachkundige Stellen sind zum Beispiel:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Kammern für spezielle Berufe: z.B. Architekten- oder Ärztekammer
  • Fachverbände: z.B. für Freie Berufe
  • Banken oder Sparkassen
  • Steuerberater:innen
  • Wirtschaftsprüfer:innen
  • Rechtsanwält:innen für Wirtschaft
  • Unternehmensberater:innen
  • Existenzgründungsvereine

Wichtig: Eine fachkundige Stellungnahme kostet meistens Geld: ungefähr 50-150 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer muss immer dann bezahlt werden, wenn Dienstleistungen oder Waren verkauft werden. Die Steuer ist ein prozentualer Aufschlag auf den Verkaufspreis und wird vom Kunden getragen. In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent. Ausnahmen gibt es bspw. für Lebensmittel oder Hotelübernachtungen, bei denen 7 Prozent anfallen, und für Leistungen von Ärzt:innen, Physiotherapeut:innen oder Versicherungsmakler:innen, für die keine Umsatzsteuer bezahlt werden muss. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer müssen an das Finanzamt gezahlt werden.

Kaufen Sie Produkte für Ihr Unternehmen, dann können Sie die dafür gezahlte Umsatzsteuer den Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt gegenrechnen. Hierzu ein Beispiel: Sie verkaufen einen Drucker für 119 Euro. Ihr Kunde hat Ihnen 100 Euro für den Drucker und 19 Euro für die Umsatzsteuer bezahlt. Nun schulden Sie dem Finanzamt 19 Euro. Sie kaufen in derselben Zeit noch beim Großhändler Kopierpapier für Ihr Geschäft ein. Dafür bezahlen Sie 70 Euro: 58,82 Euro für das Papier und 11,18 für die Umsatzsteuer. Die 11,18 Euro dürfen Sie von den 19 Euro für das Finanzamt abziehen. Es bleiben also 7,82 Euro, die Sie bei der nächsten Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt abgeben müssen.

Umsatzsteuerpflicht

Wer eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen will, muss dies beim Finanzamt melden. Dazu ist eine steuerliche Erfassung vorzunehmen, im Zuge derer auch eine neue Steuernummer erteilt wird, die später auf zu stellenden Rechnungen aufzuführen ist. Im Rahmen dieser Erfassung müssen die Selbständigen die Höhe der voraussichtlichen Einkünfte für das Gründungsjahr sowie für das Folgejahr angeben. Diese sind relevant für die Feststellung der Umsatzsteuerpflicht. Sollten die Einnahmen im ersten Geschäftsjahr die Grenze von 22.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein, kann die Kleinunternehmerregelung beantragt werden. Dann muss auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer erhoben werden. Sollten die Einnahmen im ersten Geschäftsjahr allerdings die Grenze von 22.000 EUR überschreiten, muss die Umsatzsteuer in allen Rechnungen gestellt werden.

Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und gehört zur Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer GmbH benötigen Sie als Gründer:in keine 25.000 Euro Startkapital, da eine UG schon mit einem Euro gegründet werden kann. Besonders geeignet sind UGs daher für kleine Unternehmen oder Dienstleister. Die Gesellschafter:innen haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, allerdings gibt es Ausnahmen: Gesellschafter haften bspw. zusätzlich mit Privatvermögen bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften.

Die Gewinne der UG (haftungsbeschränkt) dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden: 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Eine zeitliche Frist hierfür gibt es nicht. Wenn die Gesellschaft keine Gewinne erzielt, muss sie auch nichts in die gesetzliche Rücklage einstellen. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro, fallen die Beschränkungen weg. Der Gesellschaft kann sich in eine "normale" GmbH umwandeln oder die Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beizubehalten.

Versicherungen

Mithilfe einer Versicherung können Sie bei einem entstandenen Schaden, einer Krankheit oder bei einem Unfall eine Geldzahlung erhalten. Bei einer Versicherung bezahlt man einen bestimmten Betrag ein und erhält bei einem aufgetretenen Schaden im Normalfall das Geld, um die Kosten des Schadens zu beheben.

Wichtig: Als selbständige Person müssen Sie sich um ihre Versicherungen selber kümmern.

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht sind alle Regeln und Gesetze zusammengefasst, die man bei Verträgen beachten muss.

Warenbestand

Der Warenbestand ist der wertmäßige Bestand an unverkauften Waren und Produkten. Die Erfassung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt anhand der Einkaufspreise. Eine Prüfung vom Warenbestand ist wichtig, da er oft einen direkten Einfluss auf die Bilanz eines Unternehmens hat. Ein zu hoher Warenbestand verursacht Lagerkosten.

Weiterbewilligungsantrag

SGB II Leistungen, wie das Arbeitslosengeld II, werden meistens für sechs Monate bewilligt. Sind Sie danach weiter hilfebedürftig, ist ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Dieser wird erst ab dem Datum der Antragstellung bewilligt. Daher muss der Antrag vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums eingereicht werden.

Werbematerial

Als Werbematerial werden Ausdrucksmittel bezeichnet, mit der Sie sich an eine bestimmte Zielgruppe oder die Öffentlichkeit richten. Werbematerial ist insbesondere für die Gewinnung neuer Kunden wichtig.

Zu den klassischen Werbemitteln zählen zum Beispiel:

  • Zeitungsinserate, Flyer, Plakate, Postwurfsendungen
  • Online-Werbung, Emails, eine eigene Homepage, QR-Codes, Social Media
  • Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Feuerzeuge oder Beutel mit Ihrem Firmenlogo

Wettbewerbsanalyse (Konkurrenz-Analyse)

Die Wettbewerbsanalyse hat das Ziel, die unternehmerische Leistung von Unternehmen in einem abgegrenzten Markt zu bewerten. Bei der Durchführung der Analyse sollten Sie die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken Ihrer Konkurrent:innen und Ihres eigenen Unternehmens herausarbeiten. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse können Sie Ihr Unternehmen mit denen Ihrer Konkurrent:innen vergleichen und die beste Strategie für Ihr Unternehmen ermitteln.

Zulassungen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie manchmal spezielle Zulassungen von Behörden oder Ämtern. Andere Wörter für Zulassung sind Erlaubnis oder Genehmigung.

Ein paar Beispiele:

  • Wenn Sie ein Restaurant aufmachen wollen, brauchen Sie ein Gesundheitszeugnis und einen Gewerbeschein.
  • Wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen wollen, brauchen Sie manchmal die Meistervoraussetzung und einen Gewerbeschein.
  • Wenn Sie eine Arztpraxis aufmachen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis von der Ärztekammer.

Im Internet finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer Informationen, welche Genehmigungen Sie für Ihr Unternehmen brauchen. Informationen bekommen Sie auch bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern oder bei Rechtsanwält:innen.

Gerne können Sie auch auf unsere Karte der Beratungsstellen gehen und dort eine/n Berater:in anfragen, ob Sie bestimmte Zulassungen benötigen.

Zuschüsse / Zuschuss

Ein Zuschuss ist eine Geldleistung (z.B. des Staates oder einer Gemeinde), die jemand erhält, um ihm bei der Finanzierung einer bestimmten Sache zu helfen. Einen Zuschuss muss man nicht zurückbezahlen.