Checklisten und sonstiges

Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen

Wenn Sie sich in Deutschland selbständig machen wollen, benötigen Sie zahlreiche Unterlagen, die Sie bei verschiedenen Behörden einreichen müssen. Das kann die Deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Herkunftsland sein oder die Ausländerbehörde in der Region, in der Sie in Deutschland leben oder nach Ihrer Ankunft leben wollen, oder das Finanzamt oder das Gewerbeamt, wo Sie Ihre Selbständigkeit anmelden müssen. Auch können die deutschen Botschaften weitere Unterlagen anfordern. Informieren Sie sich dazu auf der jeweiligen Website der Deutschen Botschaft in Ihrem Land. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, damit Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihr Treffen haben.

Wir haben Ihnen für die jeweiligen Anträge (u.a. Visum, Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise, Selbständigkeit von Studierenden etc.) eine Checkliste der notwendigen Formulare, Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Sie benötigen, sorgfältig und gewissenhaft erstellt. Aber aufgrund möglicher Änderungen der Anforderungen übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.


Beantragung eines Visums für eine Selbständigkeit in Deutschland bei der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Herkunftsland


Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Selbständigkeit nach der Einreise in Deutschland


Studierende und Doktoranden in Deutschland


Akademiker:innen und Forscher:innen in Deutschland


Anmeldung der Selbständigkeit

Hat die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Selbständigkeit genehmigt oder Ihr Aufenthaltstitel erlaubt eine Selbständigkeit, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anmelden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, oder beim Finanzamt, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben wollen.

Gewerbe

Freier Beruf