Schritte zur Selbständigkeit
Personen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
Sind Sie Bürgerin: eines anderen EU-Staates, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz? Dann genießen Sie die Niederlassungsfreiheit in Deutschland und Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in Deutschland selbständig machen. Beachten müssen Sie nur die jeweiligen Anforderungen Ihres Berufs. Um in manchen Berufen selbständig arbeiten zu dürfen, müssen zunächst Ihre Qualifikationen überprüft und anerkannt werden. Das gilt natürlich insbesondere für hochqualifizierte Berufe, wie z.B. im medizinischen Bereich. Aber auch um in vielen handwerklichen Berufen selbständig tätig zu werden, müssen Sie in Deutschland Qualifikationen nachweisen.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, welche Qualifikationen Sie für Ihren Beruf nachweisen müssen, schauen Sie in unserem Berufe-Lexikon nach!
Schritt für Schritt zur Selbständigkeit
Als EU-Bürger:in können Sie sich in Deutschland ohne besondere Erlaubnis selbständig machen, wenn Sie die Anforderungen und Qualifikationen für Ihren Beruf erfüllen. Wie Sie am besten vorgehen sollten, was Sie beachten müssen und welcher Weg gut wäre, damit Ihre Gründung gelingt, zeigen wir Ihnen in den nächsten Schritten.
Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.
Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.
Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.
Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite Der Businessplan erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.
Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wenn Ihre Selbständigkeit zu den „Freien Berufen“ gehört, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden. Gehört Ihre Selbständigkeit zu einem „Gewerbe“, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Selbständigkeit im Voll- oder im Nebenerwerb
Wenn Sie mit Ihrer Selbständigkeit nicht sofort in Vollzeit (mindesten 40h in der Woche) starten wollen, müssen Sie klären, ob Sie Ihre Selbständigkeit im Vollerwerb oder im Nebenerwerb durchführen. Denn die Beiträge der Krankenversicherung hängen von dieser Entscheidung ab. Eine Selbständigkeit im Vollerwerb ist gegeben, wenn:
- die Höhe Ihres Einkommens und der zeitliche Aufwand der Selbständigkeit höher sind als andere Erwerbstätigkeiten, die sie ausüben (bspw., wenn Sie noch in einem Unternehmen beschäftigt sind) und
- andere Personen Ihnen nicht vorschreiben können, was Sie zu tun haben.
Der schrittweise Einstieg in die Selbständigkeit
Selbständigkeit muss nicht heißen, dass Sie sofort als Selbständige:r starten oder dass Sie auf sich allein gestellt sind. Es gibt alternative Wege.
Viele Menschen sind im Nebenerwerb selbständig. Das heißt, Sie arbeiten angestellt in einem Unternehmen. Darüber hinaus arbeiten Sie für Ihr eigenes Unternehmen. Diese Lösung eignet sich gut, um eine Geschäftsidee auszuprobieren und nicht sofort ins volle Risiko zu gehen. Denn Sie sind über Ihren Arbeitgeber sozialversichert und Sie haben ein sicheres Basiseinkommen. Im Laufe der Zeit können Sie dann entscheiden, ob Sie ganz in die Selbständigkeit gehen, diese aufgeben oder zwei Standbeine etablieren - selbständig und angestellt. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin informieren.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Geschäftsidee am Markt funktioniert und Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt sich gut verkaufen lässt, können Sie zunächst als Angestellte:r in der Branche arbeiten und den Markt und die potenziellen Kund:innen kennenlernen. Und nebenbei können Sie selbst noch Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern. Auf diese Weise können Sie sich gut auf Ihre Unternehmensgründung vorbereiten.
Vielleicht ist Ihnen etwas unwohl bei dem Gedanken, alle Verantwortung alleine tragen zu müssen. Oder Sie sind unsicher, ob Sie selbst alle notwendigen Kontakte und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich Ihre Idee umzusetzen. Dann suchen Sie sich eine:n Geschäftspartner:in (oder mehrere), mit der oder mit dem Sie sich gut ergänzen und die oder der Ihre Schwächen ausgleicht.