Selbständig in Deutschland

Der richtige Aufenthaltstitel

Wenn Sie sich als Nicht-EU Bürger:in in Deutschland selbständig machen wollen, benötigen Sie dafür den richtigen Aufenthaltstitel. Die verschiedenen Aufenthaltstitel gehen mit bestimmten Rechten, Einschränkungen und zeitlichen Befristungen einher. Die meisten Aufenthaltstitel sind an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden, wie etwa ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit. Nicht jeder Aufenthaltstitel erlaubt Ihnen sich selbständig zu machen. Daher müssen Sie den richtigen Aufenthaltstitel beantragen. Aber auch wenn Sie bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, gibt es meistens auch einen Weg, um die Berechtigung zur Selbständigkeit zu bekommen. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Sie haben eine Aufenthaltsgestattung oder Sie haben eine Duldung und ihre Identität ist ungeklärt.

Die Informationen auf dieser Seite haben wir sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Allerdings können wir aufgrund der sich häufig ändernden Umstände keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Inhalte übernehmen. Insbesondere ersetzt diese Seite keine fachliche Beratung.


Ihr Aufenthaltstitel
Wählen Sie hier Ihren genauen Aufenthaltstitel aus. Wir sagen Ihnen dann, ob Sie sich selbständig machen dürfen und welche Schritte für Ihre Selbständigkeit erforderlich sind.

Spurwechsel für: §§ 6 Abs. 3, 16c, 16e, 19e, 20a

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen: Sie können einen sog. „Spurwechsel“ beantragen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel für eine Selbständigkeit „§ 21 AufenthG“ beantragen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob sie Ihrem Antrag zustimmt. Bei einer positiven Entscheidung erhalten sie den Aufenthaltstitel „§ 21 AufenthG“ und geben Ihren früheren Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und weitere 18 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und weitere 18 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und weitere 18 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und weitere 18 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und weitere 18 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Während Ihres Sprachkurses oder Ihrer Schulausbildung dürfen Sie sich nicht selbständig machen. 


Aber: Nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Sprachkurses oder Ihrer Schulausbildung dürfen Sie sich selbständig machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Es tut uns leid. Während Ihrer Ausbildungs- oder Studienplatzsuche dürfen Sie sich nicht selbständig machen. Wenn Sie einen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben, müssen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Schauen Sie unter diesem neuen Aufenthaltstitel nach, ob Sie sich selbständig machen können.

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.  

Sie studieren/promovieren oder arbeiten? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaflter:innen. Sie haben Ihr Studium/Promotion/Tätigkeit beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden und Forschenden/Wissenschaftler:innen  

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches gilt auch für Personen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!    

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.  

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 140 Tage pro Jahr ganztags (oder 280 Tage halbtags) arbeiten.  

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft  Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.    


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen  

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.    

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit  

Schritt 0: Wenn Sie ein Stipendium erhalten, um sich auf Ihre Selbständigkeit vorbereiten zu können – bspw. das Exist-Programm oder eines anderen zertifizierten Programmes (https://gccc-exist.de/de/) –, dann beantragen Sie § 21 Abs. 2b. Nach Ablauf des Stipendiums gehen Sie dann Schritt für Schritt vor.  

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.  

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.  

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 AufenthG beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen, sich selbständig zu machen: Sie können sowohl eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb als auch im Vollerwerb aufnehmen. Für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthGbeantragen. Möchten Sie sich im Vollerwerb selbständig machen, müssen Sie den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG beantragen und in der Regel einen Spurwechsel vornehmen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie entweder zusätzlich den Aufenthaltstitel nach § 21 Abs. 6 AufenthG oder den Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG und geben dafür Ihren bisherigen Aufenthaltstitel ab. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor.  

Schritt  1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen, müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 für einen Freien Beruf beantragen.  

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.  

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen, dann reicht eine kürzere Unternehmensdarstellung. Wenn Sie einen „Spurwechsel“ vollziehen wollen, dann müssen Sie immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.  

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen. Diese Anforderungen gelten weder für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem freien Beruf noch für eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb.  

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen wollen.  

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.  

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.  

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.  

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.  

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

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§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

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§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

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Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Ausnahme: Für Personen, die einen Antrag gemäß § 24 stellen, ist die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zulässig.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Ausnahme: Für Personen, die einen Antrag gemäß § 24 stellen, ist die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zulässig.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Wenn Sie sich im Vollerwerb selbständig machen wollen, dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, Denn Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten sie mindestens einen Gewinn von 22.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:

Hinweis: Wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Spurwechsel beantragen und damit Ihren Aufenthaltstitel ändern. Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Sie sinnvoller ist:

§ 20, § 22 Satz 1 oder 2, § 23 Abs. 2 oder 4, § 23a, § 24, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Alt. 1 oder 2, § 25 Abs. 3 oder 5, § 25a Abs. 1, § 25a Abs. 2 Satz 1, 2, 3 oder 5, § 25b Abs. 1, § 26 Abs. 3 oder 4.

Geben Sie im Auswahlfeld „Spurwechsel“ ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. Ist dies der Fall, dann müssen Sie ein Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit durchlaufen. Häufig müssen Sie anschließend an einer Qualifizierung teilnehmen, um fehlende Kenntnisse zu erwerben. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.