Ihr Weg nach Deutschland

Visum- und Einreiseprozess

Sie möchten nach Deutschland kommen, um sich selbständig zu machen, und Sie haben einen Beruf erlernt oder besitzen einen Hochschulabschluss? Wenn Sie Bürger:in eines sogenannten “Drittstaates” sind - also eines Staates, der nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört - brauchen Sie in der Regel ein Visum, das Ihre Einreise erlaubt. Für einige Staaten gibt es Ausnahmen; die Liste finden Sie hier. Das Visum beantragen Sie in der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land, also bei einer Botschaft oder einem Konsulat. Bereits bei diesem Antrag müssen Sie ausführlich beschreiben, welche Geschäftsidee Sie haben und wie Sie diese Geschäftsidee in Deutschland umsetzen wollen. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf dieser Seite. Wenn Sie ein Visum bekommen haben und nach Deutschland eingereist sind, gehen Sie innerhalb von 90 Tagen zur Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Dort beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis. Diese berechtigt Sie, für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben und Ihr Unternehmen aufzubauen.


Roadmap to Germany

Sie möchten sich in Deutschland selbständig machen? Dann können Sie ein Visum zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen. Aber für einige Berufe sind bestimmte Qualifikationen erforderlich oder es müssen bestimmte Erlaubnisse eingeholt werden. Auch gibt es unterschiedliche Arten der Selbständigkeit in Deutschland und für diese gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel mit unterschiedlichen Anforderungen. Ebenso müssen Sie sich zuvor entscheiden, wo Sie in Deutschland leben wollen, bevor Sie einen Antrag stellen. Und das Wichtigste ist, dass Sie gut Ihre Unternehmensidee beschreiben, und darlegen können, dass Sie von Ihrer Selbständigkeit in Deutschland leben können. Prüfen Sie daher gründlich, ob Sie die folgenden Schritte abgearbeitet haben, bevor Sie zu einer der deutschen Auslandsvertretungen gehen.

Schritt 1: Stellen Sie eine Terminanfrage bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat.
Ihren Visumantrag müssen Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat stellen und alle notwendigen Formulare und Dokumente dort persönlich abgeben. Die Terminanfrage können Sie in den meisten Ländern online oder telefonisch buchen. Manche Botschaften vergeben sehr zeitnah einen Termin, aber in einigen Ländern kann ein Termin auch mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Bis zu Ihrem Termin müssen Sie aber immer prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für Ihre geplante Selbständigkeit erfüllen und ob Sie alle notwendigen Formulare und Dokumente für Ihren Visumantrag zusammengestellt haben. Schauen Sie hierzu auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen, dort haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt. Auf der Seite von Make it in Germany können Sie eine Deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land finden.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie in einem „Gewerbe“ oder in einem „Freien Beruf“ gründen wollen.
In Deutschland gibt es zwei Arten der Selbständigkeit – gewerblich oder freiberuflich. Daher gibt es auch zwei verschiedene Aufenthaltstitel: § 21 Abs. 1 AufenthG für ein Gewerbe und § 21 Abs. 5 AufenthG für einen Freien Beruf. Vor Ihrem Termin müssen Sie wissen, welche Art der Selbständigkeit Sie ausüben möchten. Bereits bei Ihrem Visumantrag müssen Sie beim Punkt „Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland“ angeben, ob Sie in einem Gewerbe oder in einem Freien Beruf gründen wollen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, da je nach Art der Selbständigkeit unterschiedliche Anforderungen gelten. In unserem Berufe-Lexikon haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die notwendigen Anforderungen, die Sie für den Erhalt des Visums und der Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, haben wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite aufgeführt.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie bestimmte Qualifikationen benötigen.
Für einige Berufe sind bestimmte berufliche Qualifikationen erforderlich, bspw. eine Berufsausbildung, ein Hochschulabschluss oder eine Meisterausbildung. Wenn dies auch für Ihre geplante Selbständigkeit zutrifft, dann benötigen Sie zuvor eine Anerkennung Ihrer bereits erworbenen Qualifikationen. Welche Berufe bestimmte Qualifikationen erfordern, erfahren Sie in unserem Berufe-Lexikon. Wenn Sie Ihre Qualifikationen noch anerkennen lassen müssen, erhalten Sie ausführliche Informationen über das Verfahren zur Anerkennung ihrer Qualifikationen auf der Website Anerkennung in Deutschland.

Schritt 4: Entscheiden Sie sich, wo Sie in Deutschland leben wollen.
Wenn Sie Ihren Visumantrag stellen, müssen Sie angeben, wo Sie in Deutschland leben und Ihre Selbständigkeit anmelden wollen. Denn nicht die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat prüfen Ihren Businessplan, sondern sie leiten Ihren Businessplan nur an die Ausländerbehörde an Ihrem zukünftigen Wohnort weiter. Die Ausländerbehörde an Ihrem geplanten Wohnort prüft Ihren Businessplan und bewilligt dann Ihren Antrag auf ein Visum. Überlegen Sie daher gut, wo Sie leben wollen und informieren Sie sich über die unterschiedlichen Regionen und die Wirtschaft in Deutschland.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan.
Das Kernstück Ihres Antrages ist der Businessplan. Der Businessplan ist eine Pflicht und die Grundlage für die Entscheidung der Ausländerbehörde über Ihren Visumantrag. In Ihrem Businessplan sollten Sie beschreiben: Warum wollen Sie sich selbständig machen? Was wollen Sie machen? Welche Fähigkeiten und Qualifikationen haben Sie? Warum ist Ihre Idee gut? Wer sind Ihre Kund:innen? Wie wollen Sie Ihre Kund:innen ansprechen? Warum sollen die Kund:innen zu Ihnen kommen? Wie wollen Sie Ihr Unternehmen finanzieren? Welches eigene Geld bringen Sie mit? Wieviel Gewinn werden Sie machen? Auf unserer Seite Der Businessplan finden Sie mehrsprachige Workbooks, die Ihnen bei der Erstellung Ihres persönlichen Businessplans helfen und weitere Informationen. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung brauchen, zögern Sie nicht uns eine Mail zu senden.

Schritt 6: Prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihren Visumantrag haben.
Für Ihren Visumantrag benötigen Sie außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Bevor Sie zu dem persönlichen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat gehen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle notwendigen Dokumente haben, denn sonst müssen Sie die fehlenden Dokumente nachreichen und die Prüfung Ihres Antrages verzögert sich. Die notwendigen Dokumente für Ihren Antrag finden Sie meist auf den Websites der deutschen Botschaft in Ihrem Land. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir eine Checkliste der Unterlagen für Ihren Visumantrag zusammengestellt. Zusätzlich müssen Sie für den Visumantrag bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung eine Visumgebühr in Höhe von 75,- Euro (Stand 2021) bezahlen. Die Gebühr können Sie in lokaler Währung bezahlen.

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt – was können Sie tun?
Wenn die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat Ihren Antrag abgelehnt hat, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig und überarbeitet haben, können Sie erneut einen Visumantrag stellen. Holen Sie sich Unterstützung – schreiben Sie uns eine Mail! Hinweis: Sie können innerhalb eines Monats nach der Ablehnung einen Widerspruch einlegen und um eine erneute Prüfung bitten. Allerdings würden wir Ihnen das erste Vorgehen empfehlen.

Schritt 7: Ihr Visumantrag wurde bewilligt.
Sie haben von der Deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat den Bescheid bekommen, dass Ihr Visumantrag bewilligt wurde und Sie nach Deutschland einreisen können. Jetzt müssen Sie genau überlegen, welche Dokumente und Unterlagen Sie für Ihre Einwanderung nach Deutschland benötigen. Wichtig sind vor allem Ihre persönlichen Dokumente, wie bspw. Ihre Geburtsurkunde, Ihre Schul- und Hochschulzeugnisse oder Ihre beruflichen Qualifikationen, ggf. Ihr Führerschein oder Ihre Heiratsurkunde. Und ganz besonders wichtig ist, dass Sie eine Krankenversicherung haben. Der Nachweis über eine Krankenversicherung wird spätestens von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat gefordert, wenn Sie Ihr Visum abholen.


Die wichtigsten Anforderungen für den Erhalt des Visums und der Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie nach Deutschland einwandern wollen, um sich selbständig zu machen, müssen Sie einige wichtige Anforderungen mit Ihrer Selbständigkeit erfüllen. Dazu müssen Sie einen Businessplan schreiben und verdeutlichen, dass Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Ihre Selbständigkeit können Sie mit eigenem Kapital oder durch die Zusage eines Kredits oder Darlehens finanzieren.
  • Ihre Selbständigkeit ist ausreichend, um Ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland zu finanzieren.

Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Sie ein Vermögen von mindestens 195.000 EURO für Ihre Altersversorge haben. Dies gilt nicht für Personen aus folgenden Ländern: Dominikanische Republik, Indonesien, Iran, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und USA.

Wenn Sie in einem Gewerbe gründen, gelten zusätzlich folgende Anforderungen:

  • Ihre Selbständigkeit muss in der Region, in der Sie sich selbständig machen wollen, auf ein wirtschaftliches Interesse stoßen und
  • Ihre Selbständigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.

Angekommen in Deutschland - wie geht es weiter?

Folgende Schritte sind wichtig, um Ihre Selbständigkeit in Deutschland zu starten.

Buchen Sie nach ihrer Einreise in Deutschland einen Termin bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Der Termin muss innerhalb der ersten 90 Tage (Gültigkeitsdauer Ihres Visums) nach Einreise erfolgen.

Nach der Einreise müssen Sie innerhalb von 90 Tagen (Gültigkeitsdauer Ihres Visums) einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG „Selbständigkeit“ bei der Ausländerbehörde, die für Ihren zukünftigen Wohnort zuständig ist, stellen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Es ist notwendig, dass Sie alle erforderlichen Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen, die neben dem Antragsformular erforderlich sind, einholen. Die Unterlagen sind in der Regel identisch mit den Unterlagen, die Sie bei der Beantragung Ihres Visums eingereicht haben. Wenn Sie keine Änderungen vorgenommen haben, bspw. bei Ihrem Business- und Finanzplan, dann müssen Sie diese nicht neu erstellen.

Wichtig:

  • Sie müssen eine Wohnung nachweisen, bspw. durch einen Mietvertrag. Außerdem müssen Sie Ihre monatlichen Mietkosten oder die monatlichen Kosten für die (eigene) Wohnung oder das (eigene) Haus, in dem Sie wohnen, nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland ist.
  • Die Ausländerbehörden können eigene Anforderungen stellen; bspw., dass Sie eine Notarielle Urkunde über die Gründung einer Gesellschaft und ggf. eine Gesellschaftervertrag oder einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. die Anmeldung zum Handelsregister benötigen. Fragen Sie daher bei Ihrer Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der USA, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, die visumfrei nach Deutschland einreisen können (§ 41 Abs. 1 S. 1 und 2 AufenthV), müssen bei der der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde alle erforderlichen Unterlagen einreichen, u.a. einen Business- und Finanzplan.

 

Tipp: Die erforderlichen Unterlagen haben wir auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen zusammengestellt.

Sie müssen bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine ausreichende Krankenversicherung für sich und Ihre Familie, wenn Sie mit Ihrer Familie eingereist sind, nachweisen. In Deutschland können Sie „gesetzlich krankenversichert“ und „privat krankenversichert“ sein. Allerdings können Sie sich, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, nur „privat“ krankenversichern. Eine „gesetzliche“ Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie bereits zwölf Monate in Deutschland versichert waren. Erkundigen Sie sich frühzeitig, bei welcher Krankenkasse Sie sich privat versichern, und lassen Sie sich auf jeden Fall beraten. Informationen zu einer Krankenversicherung finden Sie auch auf der Seite der Krankenkassen.

Für freiberufliche Tätigkeiten und für viele Berufe im Handwerk müssen Sie berufliche Qualifikationen nachweisen. Hierfür benötigen Sie ein Anerkennungsverfahren und in den meisten Fällen eine Qualifizierungsmaßnahme, damit Ihr Studium oder Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt wird. Bereits vor Ihrer Einreise sollten Sie prüfen, ob Sie für Ihre Selbständigkeit eine Anerkennung benötigen. In unserem Berufelexikon können Sie nachsehen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Wenn Sie eine berufliche Anerkennung benötigen, das Verfahren aber noch nicht eingeleitet haben, sollten Sie sich jetzt an eine Beratungsstelle wenden. Diese wird Ihnen weiterhelfen und Sie auch bei der Suche nach einer Qualifizierung unterstützen.

Sie haben alle erforderlichen Unterlagen zusammen, dann können Sie bei der Ausländerbehörde ihren Antrag auf § 21 AufenthG stellen. Für Ihren Antrag fallen Gebühren von bis zu 100 € an (§ 45 AufenthV).

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für maximal drei Jahre erhalten.

Wenn Ihre Selbständigkeit zu den „Freien Berufen“ gehört, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden. Gehört Ihre Selbständigkeit zu einem „Gewerbe“, dann müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Was Sie bei der Anmeldung Ihrer Selbständig beachten müssen, haben wir auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen aufgeführt. Wo sich das zuständige Amt in Ihrer Region befindet, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Ausnahmeregelung für bestimmte Akademiker:innen

Sie haben einen anerkannten deutschen Hochschulabschluss oder einen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, dann können Sie bei der deutschen Botschaft einen Antrag nach § 20 Abs. 2 AufenthG für einen sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland beantragen. In diesen sechs Monaten können sie ihre Selbständigkeit planen und vorbereiten. Allerdings müssen Sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen. Der Nachteil ist, dass der Vorbereitungsaufenthalt nicht verlängert werden kann und eine Erwerbstätigkeit währenddessen nicht ausgeübt werden darf. Erlaubt ist ausschließlich eine Probebeschäftigung von bis zu 10 Stunden pro Woche, wenn Ihre Qualifikation dies erlaubt. Vor Ablauf der sechs Monate müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde entweder § 21 Abs. 1 AufenthG zur Ausübung einer gewerblichen selbständigen Tätigkeit oder § 21 Abs. 5 AufenthG zur Ausübung einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit beantragen. Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dann dieselben Anforderungen erfüllen wie für den Antrag auf ein Visum und die Ausländerbehörde kann Ihren Antrag ablehnen.