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Wie man die Erlaubnis zur Selbständigkeit in Deutschland bekommt
Sie möchten sich in Deutschland selbständig machen, aber wissen nicht, ob Sie selbständig sein dürfen oder wie Sie die Erlaubnis bekommen? Zuerst die gute Nachricht: Grundsätzlich haben alle Personen – ob sie aus der EU oder einem anderen Land der Welt kommen, ob sie bereits in Deutschland leben oder noch im Ausland sind – die Chance, sich in Deutschland selbständig zu machen. Nur etwas Geduld müssen Sie unter Umständen mitbringen und Sie müssen wissen, welchen Aufenthaltstitel (oder Visum) Sie beantragen müssen. Denn je nach Ihren persönlichen Kompetenzen und Wünschen, Ihren beruflichen Qualifikationen und Ihrem Herkunftsland ist der Weg, die Erlaubnis zur Selbständigkeit zu bekommen, unterschiedlich – und natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie. Aber wenn Sie sich etwas Zeit nehmen, dann werden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen finden, um Ihre eigenen Chancen gut einschätzen zu können. Auf geht's!
Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger*innen
Sind Sie Bürger*in eines anderen EU-Staates, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz? Dann gibt es für Sie aufenthaltsrechtlich keine Hindernisse, denn als EU-Bürger*in genießen Sie Niederlassungsfreiheit. Das heißt, Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in Deutschland selbständig machen. Beachten müssen Sie nur die jeweiligen Anforderungen Ihres Berufs. Um in manchen Berufen selbstständig arbeiten zu dürfen, müssen zunächst Ihre Qualifikationen überprüft und anerkannt werden. Das gilt natürlich insbesondere für hochqualifizierte Berufe, wie z.B. im medizinischen Bereich. Aber auch um in vielen handwerklichen Berufen selbständig tätig zu werden, müssen Sie in Deutschland Qualifikationen nachweisen.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, welche Qualifikationen Sie für Ihren Beruf nachweisen müssen, schauen Sie in unserem Berufelexikon nach!
Als Nicht-EU-Bürger:in in Deutschland?
Wenn Sie sich als Nicht-EU-Bürgerin in Deutschland selbstständig machen wollen, benötigen Sie dafür den richtigen Aufenthaltstitel. Unter "Aufenthaltstitel" versteht man die im deutschen Aufenthaltsgesetz geregelten Rechte von Ausländern in Deutschland. Die verschiedenen Aufenthaltstitel gehen mit bestimmten Rechten, Einschränkungen und zeitlichen Befristungen einher. Die meisten Aufenthaltstitel sind an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden, wie etwa ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit. Nicht jeder Aufenthaltstitel erlaubt Ihnen sich ohne Weiteres selbstständig zu machen. Doch wenn Sie bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, gibt es meistens auch einen Weg, um die Berechtigung zur Selbstständigkeit zu bekommen.
Sie kennen Ihren Aufenthaltstitel? Super! Dann können Sie hier nachsehen, ob er die Erlaubnis zur Selbständigkeit beinhaltet: Erlaubnis-Check.
Falls Ihr aktueller Aufenthaltstitel Ihnen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht erlaubt, müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen neuen Aufenthaltstitel zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit beantragen. Damit Ihr Antrag Erfolg hat, sollten Sie ausreichend Zeit in die Vorbereitung investieren. Das ist nicht in ein paar Tagen erledigt! Aber wenn Sie diese Seite gefunden haben, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. Wir haben hier eine Anleitung für Sie vorbereitet, die Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung führt. Außerdem finden Sie hier eine Checkliste der notwendigen Formulare.
Nehmen Sie sich ruhig etwas Zeit und lesen Sie sich hier auf unserer Seite in verschiedene Themen ein. Kennen Sie zum Beispiel schon den §21 im Aufenthaltsgesetz, der die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Selbständigkeit regelt? Für die Antragstellung kann es Ihnen helfen, den Inhalt des Gesetzes zu kennen und zu verstehen.
Bei allen Fragen können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie nicht nur gerne, sondern auch kostenlos und professionell.
Besonderheiten bei Studierenden, Forschenden, Akademiker:innen und Wissenschaftler:innen
Für ausländische Studierende und Forschende in Deutschland gelten besondere Regeln, wenn es um die Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit geht. Insbesondere dürfen Sie als Studierende:r oder Forschernde:r durch ihre selbständige Tätigkeit ihren Studienabschluss nicht gefährden. Das bedeutet konkret: Sie dürfen sich nur im Nebenerwerb selbständig machen und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche dafür investieren. Was Sie als Student:in oder Forscher:in darüber hinaus beachten sollten und wie Sie bei der Antragsstellung am besten vorgehen, erfahren Sie hier: Studierende und Forschende.
Ebenso gelten besondere Regeln für Akademiker:innen, die ihr Studium oder ihre Promotion an einer deutschen Universität abgeschlossen haben und Wissenschaftler:innen, deren Forschungstätigkeit zu Ende gegangen ist. Für sie sieht das Aufenthaltsgesetz einige Vereinfachungen vor – vorausgesetzt, die angestrebte selbständige Tätigkeit steht in Zusammenhang mit ihrer akademischen oder forscherischen Tätigkeit. Das ist in manchen Fällen eine eindeutige Angelegenheit, in manchen Fällen muss es gut begründet werden. Auch ist es wichtig, dass Sie bestimmte Fristen einhalten, wenn Sie sich nach dem Ende Ihres Studiums oder Ihrer Forschungstätigkeit selbständig machen wollen . Welche Fristen das sind und was es noch zu beachten gilt, erfahren Sie hier Am Ende des Studiums / der Forschungstätigkeit
Noch im Ausland?
Grundsätzlich gilt: Bevor Sie nach Deutschland einreisen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Land beantragen. Hierfür müssen Sie einen Visumsantrag stellen, indem Sie ausführliche Angaben zu Ihrer geplanten Selbständigkeit und zu sich machen. Damit Ihr Antrag Erfolg hat, sollten Sie ausreichend Zeit in die Vorbereitung investieren. Das ist nicht in ein paar Tagen erledigt! Aber wenn Sie diese Seite gefunden haben, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. Viele nützliche Informationen, die Ihnen helfen werden, Ihre Selbständigkeit in Deutschland aus dem Ausland zu planen, finden Sie unter Roadmap to Germany.
Als Fachkraft stehen Ihre Chancen auf einen Aufenthaltstitel besonders gut! Fachkräfte sind Personen mit einer in Deutschland anerkannten qualifizierten Berufsausbildung oder einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss. Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen besuchen Sie das Portal Anerkennung in Deutschland.
Basiswissen: Nach welchen Kriterien die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entscheidet
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Selbstständigkeit ist im deutschen Aufenthaltsgesetz §21 geregelt. Wollen Sie sich in Deutschland selbständig machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 AufenthG beantragen. Am besten machen Sie sich also frühzeitig mit den darin geregelten Voraussetzungen und Bedingungen vertraut. Im ersten und zentralen Absatz heißt es:
"(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist."
Kurz gesagt: Ihre selbständige Tätigkeit sollte sich positiv auf die Wirtschaft auswirken und finanziell solide fundiert sein. Zur Prüfung der ersten zwei Punkte zieht die Ausländerbehörde im Regelfall die für die jeweiligen Berufe zuständigen Körperschaften zu Rate, das heißt z.B. regionale Industrie- und Handelskammern, Gewerbebehörden oder öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen.
Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig, ob Ihre Art der selbständigen Tätigkeit in der Region, in der Sie leben möchten, gefragt ist! Hierfür können Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden. Eine lokale Beratungsstelle können Sie hier finden Sie: Beratungsfinder.
Um über Ihren Antrag zu entscheiden, verlangt die Ausländerbehörde einen Businessplan. Er ist gewissermaßen das Herzstück Ihres Antrags. In Ihrem Businessplan sollte vor allem stehen: Warum Ihre Idee gut ist. Wer Ihre Kunden sind und wie Sie diese erreichen. Warum Sie besser als die Konkurrenz sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen Geld verdienen können und wie sie es finanzieren wollen. In unserem Download-Bereich finden Sie mehrsprachige Workbooks, die Ihnen bei der Erstellung Ihres persönlichen Business-Plans helfen werden. Mehr zum Thema Businessplan gibt es außerdem hier: Los geht's: Der Businessplan.
Im §21 des Aufenthaltsgesetzes sind noch andere Fälle, Bedingungen und Voraussetzungen geregelt. Sie müssen nun aber nicht zum juristischen Experten werden, um einen Antrag zu stellen. Um Ihren individuellen Fall zu beurteilen und den bestmöglichen Weg zu finden, sollten Sie unbedingt Expert:innen zu Rate ziehen.
Denn die Wege, um die Berechtigung zur Selbstständigkeit in Deutschland zu bekommen, sind je nach persönlichen Voraussetzungen und Wünschen, je nach beruflichen und akademischen Qualifikationen, sowie nach Herkunftsland unterschiedlich und höchst individuell.Eine Patentlösung gibt es nicht.
Auf diesem Weg können wir Sie gerne mit Unterstützung und Rat begleiten – dafür sind wir da. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns also gerne an, schreiben Sie uns oder suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Egal ob Sie sich bereits mitten im Prozess befinden – oder gerade ganz am Anfang stehen.