1.1.3 Wege um die Berechtigung zur Selbständigkeit zu bekommen

Sie sind Drittstattler:in (Nicht-EU-Bürger:in), (i) leben bereits in Deutschland und möchten sich jetzt selbständig machen oder (ii) sie leben noch in ihrem Herkunftsland und möchten sich in Deutschland selbständig machen. Dann müssen Sie entweder (i) einen Aufenthaltstitel besitzen, der Ihnen die Selbständigkeit ermöglicht oder (ii) Sie müssen den richtigen Aufenthaltstitel beantragen – unabhängig ob Sie bereits in Deutschland leben oder nach Deutschland einreisen wollen. Nicht alle Aufenthaltstitel erlauben Ihnen sich selbständig zu machen.

Aber es gibt bis auf X-Ausnahmen (Aufenthaltstitel aufführen) immer einen Weg sich den Wunsch der Selbständigkeit zu erfüllen, in manchen Fällen müssen vorher bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Wenn Sie sich einer der Kategorien zuordnen, können wir Ihnen die Schritte zeigen, die Sie gehen müssen. Vieles ist möglich und über Ihre unternehmerische Initiative freuen wir uns. Bei Fragen stehen wir Ihnen immer zur Seite.


Für EU Bürger*innen

3_1: Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz können Sie sich in Deutschland ohne Weiteres selbstständig machen beziehungsweise ein Unternehmen leiten. 

3_2: Das umfasst die Gründung und Leitung von Unternehmen, Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften. Allerdings müssen die Gründerinnen oder Gründer die Anforderungen erfüllen, die im Land der Niederlassung an ihren Berufsstand gestellt werden.

 

Hinweis: Verlinkung zu der Berufeliste (neu)!

Studierende/Doktoranden/Forschende

4_1: Sie studieren oder promovieren in Deutschland und haben eine Idee für eine unternehmerische Tätigkeit, mit der Sie sich hier selbständig machen möchten? 

Sie sind Wissenschaftler:in aus einem Nicht-EU-Land und arbeiten an einer Forschungsreinrichtung in Deutschland (§§ 18d Abs. 1, 18d Abs. 6 oder § 18f AufenthG) und möchten sich selbständig machen.

4_2: Wir informieren Sie, welchen Aufenthaltstitel Sie in Deutschland benötigen, um ein Unternehmen zu gründen, und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Hochschulabsolventen / Forschende

5_1: Sie haben an einer deutschen Universität oder Hochschule Ihr Studium oder Ihre Promotion abgeschlossen und möchten sich nun hier selbständig machen.

Sie sind Wissenschaftler:in (§§ 18d Abs. 1, 18d Abs. 6 oder § 18f AufenthG) aus einem Nicht-EU-Land und wollen sich nach dem Ende ihrer Forschungstätigkeit selbständig machen.

5_2: Wir informieren Sie, welchen Aufenthaltstitel Sie in Deutschland benötigen, um ein Unternehmen zu gründen, und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Internationale Fachkräfte aus dem Inland

Sie sind haben in Deutschland eine Ausbildung gemacht oder arbeiten in Deutschland oder sind als Ehepartner in Deutschland oder sind als anerkannter Flüchtling in Deutschland oder ??? und haben eine befristetet Aufenthaltserlaubnis. Jetzt möchten Sie sich selbständig machen. Ob Sie sich selbständig machen dürfen und ob Sie vorher noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen erfahren Sie hier.

Internationale Fachkräfte aus dem Ausland

6_1: Sie leben in einem Land, das nicht zur Europäischen Union (EU), zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder zur Schweiz gehört. Sie haben in diesem Land eine Qualifikation als Fachkraft erworben, beispielsweise einen Studienabschluss oder einen Berufsabschluss. Sie möchten in Deutschland selbständig tätig werden.

Hier erfahren Sie, wo und wie Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel beantragen.

Film-Clip von uns: gründen in Deutschland mit den Studierenden und den Ausländer*innen

Sie können sich jederzeit selbständig machen. Aber wenn Sie Geld von der Arbeitsagentur für Arbeit (Gründungszuschuss) oder vom Jobcenter für die Unterstützung Ihrer Selbständigkeit erhalten wollen, dann müssen Sie einen Businessplan schreiben. Die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters prüfen den Businessplan und entscheiden, ob Sie Geld erhalten können. Wenn Sie Unterstützung benötigen, fragen Sie uns an.

Sie leben in Deutschland und möchten sich selbständig machen. Es hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab, ob Sie sich selbständig machen dürfen – überprüfen Sie ihren Aufenthaltstitel. Wenn Sie beschäftigt sind, fragen Sie auf jeden Fall zuvor Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen eine Selbständigkeit im Nebenerwerb erlaubt.