Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den
Anträge auf Corona - Soforthilfe können nicht mehr gestellt werden.
Corona Überbrückungshilfen
Allgemeine Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier. Einen Antrag zur Überbrückungshilfe können Sie hier stellen. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zum Antrag haben. Schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an.
...richtet sich an Kleinst- und Kleinunternehmen mit max. 10 Mitarbeitenden, die Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Bayern haben. Ergänzend zum KfW-Schnellkredit wird die LfA ein zusätzliches Kreditprogramm auflegen:
Wenn Sie eine Soforthilfe beantragt und erhalten haben, wird Ihnen diese angerechnet. Der Schnellkredit wird zu 100 Prozent staatlich abgesichert und unter Verzicht der Risikoprüfung durch die Banken können die Kredite schnell vergeben werden. Der Zinssatz soll 3% bei einer Laufzeit von 10 Jahren betragen.
LfA-Bürgschaften
...richtet sich an Mittelständische Unternehmen und Freiberufler*innen. Bürgschaften (90% des Kreditbetrages) werden bis max. 30 Mio. EURO übernommen – bei Bürgschaften bis max. 500.000 EURO gibt es eine vereinfachte Beantragung plus Verfahren. Sie beantragen eine Bürgschaft bei Ihrer Hausbank und legen dar, dass sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben.
...richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. 500 Mio. EURO und an Freiberufler*innen. Sie können ein Darlehen von max. 10 Mio. EURO u.a. für Investitionen und allgemeine Betriebsmittelbedarfe aufnehmen. Wenn Sie ein Darlehen bis 4 Mio. EURO nicht absichern können, ist eine 80% Haftungsfreistellung möglich. Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Hausbank.
Damit die Antragsprozess bei Haftungsfreistellung und LfA-Bürgschaften schneller ablaufen, wird der Schwellenwert für ein vereinfachtes Verfahren der Risikoprüfung von 250.000 EURO auf 500.000 Euro angehoben.
Akutkredit
...richtet sich an Mittelständische Unternehmen. Sie können ein Darlehen von max. 2 Mio. EURO beantragen ohne ein Konsolidierungskonzept vorlegen zu müssen, wenn ihre Hausbank ein Liquiditätsproblem aufgrund der Corona-Krise bestätigt und die geplanten Maßnahmen mitträgt.
Tilgungsaussetzung und Stundung
...richtet sich an Personen, die einen bestehenden LfA Darlehen haben. Sie können bei der LfA die Tilgung Ihres Kredites aussetzen und stunden für max. vier Raten. Sie beantragen die Aussetzung / Stundung bei Ihrer Hausbank. Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der LfA-Förderberatung zur Verfügung.
Finanzhilfen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Bayern, Sie sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert oder können nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend mit einer künstlerischen Tätigkeit verdienen, dann können Sie über drei Monate bis zu 1.000 Euro pro Monat erhalten.
Sie stellen Ihren Antrag online. Informationen finden Sie hier.
Checkliste zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise - Sicherung der Liquidität in Ihrem Unternehmen
Vorlage für Unternehmen zur Erstellung eine Schutz- und Hygienekonzeptes (einschließlich einer Checkliste)
Anastasiia Gasanova (ukr., rus.)
IQ-MigraNet-TP XeneX
E-Mail: anastasiia.gasanova@aauev.de
Tel.:0911-2398 66 98
Iris Monge-Siegert (eng., span.),
Projekt Rescuing Futures II
E-Mail.: iris.monge-siegert@aauev.de
Tel.: 0911-2398 66 80
Lama Araban (eng., arab.),
Projekt Rescuing Futures II
E-Mail.: lama.araban@aauev.de
Tel.: 0911-2398 66 90
Natallia Eikermann (rus., bel.),
Projekt Rescuing Futures II
E-Mail: natallia.eikermann@aauev.de
Tel.: 0911-2398 66 80
Kathi Marie Ulrich
Agentur für Arbeit Augsburg
Regionale Fachkräfte/ Netzwerke Zuwanderung
E-Mail: Kathi.Ulrich@arbeitsagentur.de
Tel.: 0821 3151-254