In § 55 der Gewerbeordnung wird erläutert, welche selbständigen Tätigkeiten zum Reisegewerbe gehören.
Zur Ausübung eines Reisegewerbes müssen Sie beim Ordnungsamt eine Reisegewerbekarte beantragen. In der Regel gilt die Reisegewerbekarte für das gesamte Bundesgebiet. Allerdings kann die Reisegewerbekarte inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden sein. Während einige Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, gibt es wiederum andere Tätigkeiten, die im Reisegewerbe nicht ausgeführt werden dürfen. Hier finden Sie eine Übersicht.
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