In Deutschland kann sich grundsätzlich jede Person selbständig machen, auch anerkannte Flüchtlinge. Drei Kategorien der Selbständigkeit werden hier unterschieden:
Daher müssen Sie zunächst herausfinden, zu welcher der drei Kategorien Ihre angestrebte selbständige Tätigkeit in Deutschland gehört. Und Sie sollten wissen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – in Bezug auf die Qualifikationen und auf weitere vorgeschriebene Formalitäten. In Deutschland spricht man von beruflichen, qualifikatorischen und formalen Voraussetzungen; auch der Ausdruck Anforderungen an den Berufsstand kann Ihnen in dem Zusammenhang begegnen. Weil die Voraussetzungen und Anforderungen für die drei Kategorien der Selbständigkeit unterschiedlich sind, gilt es zuerst, die richtige Kategorie für Ihre Gründungsidee zu finden.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche selbständigen Tätigkeiten in Deutschland als Gewerbe, als freiberufliche Tätigkeit beziehungsweise als Reisegewerbe ausgeübt werden und besondere Anforderungen voraussetzen.
Selbständige Personen ...
Sind diese Anforderungen und Regeln nicht erfüllt, spricht man von „Scheinselbständigen“. Häufig liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wenn der oder die Scheinselbständige dauerhaft nur eine(n) Auftraggeber(in) hat. Scheinselbständigkeit ist in Deutschland verboten und unter Strafe gestellt – und zwar für den Scheinselbständigen und für denjenigen, der ihn beauftragt.
Ein Gewerbe ist in Deutschland fast jede unternehmerische Tätigkeit, mit der Sie Geld verdienen. Dies wird auch als stehendes Gewerbe bezeichnet, im Unterschied zum Reisegewerbe. Eine Ausnahme sind selbständige Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind – sie betreiben kein Gewerbe. In Deutschland gilt Gewerbefreiheit. Das heißt, theoretisch kann jede Person jedes Gewerbe ausüben. Praktisch gilt diese Gewerbefreiheit jedoch nicht uneingeschränkt, denn für einige Gewerbe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für welche Gewerbe welche Voraussetzungen erforderlich sind, erfahren Sie hier.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
Auch in Bezug auf die Steuerpflichten gibt es Besonderheiten: Für eine freiberufliche selbständige Tätigkeit muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden. Auch die Nachweise für ein Finanzamt über das Einkommen für die jährliche Steuererklärung sind einfacher als für Gewerbetreibende – eine Gewinn- und Verlustrechnung genügt in der Regel. Über die Zulassung zu einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit entscheidet das zuständige Finanzamt. Welche beruflichen Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen und welche Voraussetzungen erforderlich sind, erfahren Sie hier.
Selbständige, gewerbliche Tätigkeiten gehören unter folgenden Bedingungen zum Reisegewerbe:
Mitunter bietet ein Reisegewerbe die Möglichkeit, eine bestimmte Tätigkeit selbständig durchzuführen, auch wenn erforderlichen Qualifikationen nicht – oder noch nicht - vorliegen. Allerdings müssen Sie die Voraussetzungen des Reisegewerbes einhalten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Bei Kleingründungen ist zu klären, ob es sich um eine Selbständigkeit im Haupterwerb oder im Nebenerwerb handelt, da dies Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung hat. Bei einer Selbständigkeit im Vollerwerb gilt: