Sie sind nach Ihrem Anerkennungsgesuch als Flüchtling anerkannt worden und Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel: § 18a AufenthG; § 22 Satz 1 AufenthG; § 23 Abs. 1 AufenthG; § 23a AufenthG; § 24 AufenthG; § 25 Abs. 3 AufenthG; § 25 Abs 4, Satz 1 AufenthG; § 25 Abs. 4, Satz 2 AufenthG; § 25 Abs. 4a AufenthG; § 25 Abs. 4b AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 25a Abs. 1 AufenthG; § 25a Abs. 2, Satz 1 AufenthG; § 25 Abs. 2, Satz 2 AufenthG. Dann können Sie in Deutschland selbständig tätig werden.
Sie müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer Selbständigkeit nach § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dieser gestattet Ihnen eine selbständige Tätigkeit. Ihren bisherigen Aufenthaltstitel behalten Sie weiter.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel beantragen und anschließend Ihre selbständige Tätigkeit anmelden. Diese Schritte unterscheiden sich, wenn Sie ein Gewerbe eröffnen möchten oder als Freiberufler/in selbständig werden möchten.
Was ist ein Gewerbe? Was ist eine freiberufliche Tätigkeit?
Wenn Sie ein Gewerbe eröffnen oder sich in einem freien Beruf selbständig machen wollen, dann müssen Sie die Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei der Ausländerbehörde nach § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Die Ausländerbehörde verlangt einen Businessplan, in dem Sie Ihre selbständige Tätigkeit beschreiben und Ihre Berufserfahrungen oder Ihre Erfahrungen als Selbständig/e benennen. Auch müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die formalen Anforderungen und Qualifikationen für Ihre selbständige Tätigkeit erfüllen. Die Beurteilung Ihrer Unterlagen richtet sich hauptsächlich nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee – können Sie Gewinn erzielen? – und Ihren unternehmerischen Erfahrungen.
Wir empfehlen Ihnen die Erstellung eines Businessplanes, um Ihr Unternehmen in Deutschland von Anfang an richtig aufzubauen. Ein Businessplan hilft Ihnen nicht nur, Ihre Schritte zur Gründung und die Anforderungen für eine Gründung besser zu überblicken und zu reflektieren. Er ist in den meisten Fällen auch erforderlich, wenn Sie Finanzmittel, beispielsweise als Kredit von einer Bank, benötigen.
In einem Businessplan steht vor allem: Warum Ihre Idee gut ist. Wer Ihre Kunden sind und wie Sie Ihre Kunden erreichen. Warum Sie besser als die Konkurrenz sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen Geld verdienen können. Wie Sie Ihr Unternehmen finanzieren.
Nehmen Sie in diesem Fall vor allem die Unterstützung von Beraterinnen und Beratern in Anspruch; wenn Sie keinen Berater oder Beraterin haben, wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen. Diese werden Sie bei folgenden Schritten begleiten:
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wenn Sie Fragen haben!
Wir zeigen Ihnen kreative Wege.
Wenn Sie von Ihrer Ausländerbehörde einen positiven Bescheid bekommen, ist der nächste Schritt für den Start in Ihre Selbständigkeit in Deutschland eine Gewerbeanmeldung oder die Registrierung beim Finanzamt. Letztgenanntes gilt für freie Berufe.
Ein Gewerbe anmelden
Für die Anmeldung Ihres Gewerbes gehen Sie zum Gewerbeamt der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises, in dem Sie leben beziehungsweise in dem Sie sich selbständig machen wollen. Die Kontaktdaten des Gewerbeamts erhalten Sie im örtlichen Bürgerbüro oder Sie schauen im Internet nach, unter: www.bmwi-wegweiser.de/suche/behoerden/. Wählen Sie dort „Gewerbeamt“ und geben Sie anschließend die Postleitzahl oder den Ort an, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen möchten. Sie erhalten alle Kontaktdaten und Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes. Oft finden Sie auf den Internetseiten der Gewerbeämter Formulare zur Gewerbeanmeldung; manche Ämter erwarten, dass solche Formulare bereits ausgefüllt zu einem persönlichen Termin mitgebracht werden.
Für die Anmeldung eines Gewerbes benötigen Sie:
Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden
Wenn Sie sich in einer freiberuflichen Tätigkeit selbständig machen wollen, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden. Die Meldung erfolgt formlos, das heißt es gibt kein Formular, sondern Sie formulieren selbst einen Brief mit einer kurzen Beschreibung ihres Gründungsvorhabens. Das Finanzamt schickt Ihnen daraufhin einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und erteilt Ihnen eine Steuernummer. Außer der Anmeldung beim Finanzamt sind für die meisten freiberuflichen Tätigkeiten bestimmte Qualifikationen, finanzielle Voraussetzungen und oder andere Bedingungen zu erfüllen. Diese Anforderungen erfahren Sie hier.
Sie haben Fragen zu den Anforderungen einer Selbständigkeit? Sie wünschen sich Unterstützung dabei, alle erforderlichen Unterlagen zu bekommen? Wenden Sie sich an eine unserer Ansprechpersonen – wir helfen Ihnen weiter!